Menü

Terminbuchung für die Zulassungsstelle

Reservierung eines Termins für die Zulassungsstelle

Für Ihren Besuch der Zulassungsstelle des Landratsamtes Schweinfurt benötigen Sie einen Termin. 

WICHTIGER HINWEIS: Am 26. und 27.03.2024 ist die Zulassungsstelle der Stadt Schweinfurt wegen einer technischen Systemumstellung geschlossen. An diesen Tagen können auch in der Zulassungsstelle des Landratsamtes Schweinfurt KEINE Stadt-Zulassungen bearbeitet werden. Bewohner/innen der Stadt Schweinfurt bitten wir daher, an diesen Tagen keine Termine bei uns zu buchen! 

Ihren Wunschtermin können Sie sich rund um die Uhr über unser Online-Buchungssystem reservieren, welches unten in der Rubrik "Onlineverfahren" zu finden ist. Alternativ können Sie auch unsere CleverQ-App nutzen.

Während der Buchung müssen einige notwendige persönliche Daten eingegeben werden. Zum Abschluss des Vorgangs erhalten Sie zur Bestätigung eine E-Mail mit Ihrem Reservierungscode. Falls die Mail nicht zeitnah bei Ihnen eingeht, kontrollieren Sie bitte Ihren SPAM-Ordner.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aus Zeitgründen nur die gebuchten Anliegen bearbeiten können. Zusätzliche oder andere Anliegen (die nicht angemeldet waren) können unter Umständen nicht bearbeitet werden. Hierfür muss dann ein neuer Termin gebucht werden. Weiterhin können wir Ihr/e Anliegen nur bearbeiten, wenn alle benötigten Unterlagen vollständig vorliegen. Ein Merkblatt über die benötigten Unterlagen für alle gängigen Vorgänge finden Sie unten in der Rubrik Formulare. Für Spezialfälle empfehlen wir eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme.

Bitte buchen Sie Ihren Termin bevorzugt online. So können Sie sich unnötige Wartezeiten am Telefon etc. ersparen. Sollte eine Online-Terminvereinbarung z. B. aus technischen Gründen nicht möglich sein, steht ihnen im Ausnahmefall auch unsere telefonische Hotline unter der 09721/55-255 zur Verfügung. Bitte nutzen Sie jedoch vorrangig immer die Online-Buchung.

Saisonbedingt besteht zeitweise eine erhöhte Nachfrage nach Terminen. Daher können unsere Termine in diesen Fällen bereits für längere Zeit im Voraus ausgebucht sein. Um dem entgegenzuwirken, schalten wir arbeitstäglich im Rahmen unserer Kapazitäten noch zusätzliche Termine frei. Die Freischaltung erfolgt i. d. R. am Vormittag um 7.30 Uhr. Sofern Sie also erst spät einen Termin bekommen haben, lohnt es sich, immer wieder einmal in unser Buchungssystem zu schauen, ob evtl. frühere Termine frei geworden sind. Wenn Sie Ihren Termin umbuchen, dann denken Sie bitte daran, den anderen Termin wieder zu stornieren, damit ihn jemand anderes nutzen kann.

NEU: Seit 01.09.2023 wurden die Möglichkeiten der Online-Zulassung (i-Kfz) deutlich ausgeweitet, sodass in vielen Fällen ein Besuch der Zulassungsstelle komplett entfallen kann. Auch sind die Gebühren im Onlineverfahren deutlich günstiger als vor Ort am Schalter. Alle Infos zu i-Kfz finden Sie unten im Bereich "Onlineverfahren" sowie in den weiterführenden Links und Downloads.

Online Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde
 

Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.

Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde über die App CleverQ
 

Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.

Zulassungsbehörde - allgemeine Informationen und Öffnungszeiten
 

Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Zulassungsstelle und unsere Öffnungszeiten

Internetbezogene Fahrzeug-Zulassungen
 

Sie haben die Möglichkeit, folgende Anträge elektronisch an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.

  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
  • Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges (mit/ohne Halterwechsel, mit/ohne Wechsel des Zulassungsbezirkes, mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
  • Neuzulassung eines Fahrzeuges mit EG-Typgenehmigung
  • Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges (mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
  • Änderung von Halterdaten (Namens-/Adressänderungen)
  • Tageszulassung

Entsprechende Anleitungen zur Nutzung des Internetportals finden Sie unten in der Rubrik "Formulare".

 

Merkblatt Zulassungsvorgänge und benötigte Unterlagen
 

Übersicht über die gängigen Zulassungsvorgänge und die jeweils benötigten Unterlagen

Kontakt

Zulassungsbehörde Allgemein

Organisationseinheit

Stand: 27.02.2024
Zulassungsbehörde (31.3)