Als Staatsbehörde ist es untere Verwaltungsbehörde und mit dem Vollzug von Hoheitsaufgaben betraut (z.B. Bauaufsicht, Straßenverkehrswesen, Naturschutz, Wasserrecht, Jagd- und Fischereirecht, Waffenrecht).
Als Landkreisbehörde vollzieht das Landratsamt die Beschlüsse des Kreistages und der Ausschüsse sowie die dem Landrat zugewiesenen Aufgaben des eigenen wie des übertragenen Wirkungskreises.
Verwendung von Cookies
Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen eine optimale Nutzung unseres Internetauftritts zu ermöglichen. Neben technisch notwendigen Cookies werden funktionale Cookies und Cookies für externe Medien (Videos) gesetzt.
Sie können diese Einstellungen anpassen oder allen Cookies direkt zustimmen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.