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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.landkreis-schweinfurt.de und Subdomains der Seite.

Das Landratsamt Schweinfurt setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Unser Ziel ist eine barrierefreie Zugänglichkeit dieser Website im Einklang mit der Bayerischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV).

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) teilweise vereinbar.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.09.2022 erstellt.

Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Bewertungen durch einen ausführlichen Prüfbericht (BITV-Test).

Standard: BayBITV / BITV 2.0 / EN 301 549 / WCAG 2.1
Startadresse: www.landkreis-schweinfurt.de
BIK-Prüfstelle: BITV-Consult Detlef Girke
Prüfer: Frau Monika Augustin
Qualitätssicherung: Herr Detlef Girke
Prüfdatum: 25.03.2020 - 07.04.2020
Ergebnis: Die Website ist in vielen Bereichen für alle Nutzer bereits gut zugänglich gestaltet. Aktuell ist die Website jedoch noch nicht BITV-konform.
   


Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

  1. Verbesserungsbedarf gibt es bspw. noch im Bereich der Alternativtexte für blinde Nutzer. Für sehbehinderte und motorisch eingeschränkte Nutzer sollten bspw. die Kontraste erhöht und der Tastaturfokus durchgängig gut erkennbar sein, sowie die Slideshow auf der Startseite mit der Tastatur angehalten werden können.
  2. Zum Download bereitgestellte Dateien, wie PDF, Word, ZIP Dateien
  3. Eigene Angebote
  4. Einige Angebote werden von externen Dienstleistern bereitgestellt und auf der Website eingebunden. Eine Aussage zur digitalen Barrierefreiheit liegt aktuell noch nicht vor. Betroffen sind folgende URLs:

 

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen schwere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website https://www.landkreis-schweinfurt.de aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Formular:  Kontakt Barrierefreiheit

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Landratsamt Schweinfurt
Digitalisierung und Organisation (LR 4.2)
Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt

 

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Zum Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit

Oder wenden Sie sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html