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© Anand Anders

Kommunal-, Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrecht (30.3)

Dieser Arbeitsbereich ist zuständig für alle Personen, die im Landkreis Schweinfurt wohnen oder im Landkreis über Grundeigentum verfügen. Hier sind die Aufgaben der Kommunal- und Standesamtsaufsicht sowie der Staatsangehörigkeitsbehörde gebündelt.

Die Zuständigkeit umfasst darüber hinaus auch die Organisation sämtlicher Wahlen auf Kreisebene sowie behördliche Namensänderungen und Namensfeststellungen.

Weiterhin werden hier amtliche Beglaubigungen und Vorbeglaubigungen von Personenstandsurkunden und Urkunden der inneren Verwaltung für die Legalisation oder Apostille zum Gebrauch im Ausland vorgenommen.

 

 

Aufgaben im Überblick

  • Rechtsaufsicht über die Städte, Märkte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände
  • Vollzug der Gemeindeordnung und ihrer Nebengesetze
  • Kommunales Abgabenrecht
  • Entscheidung über Widersprüche gegen gemeindliche Abgabenbescheide
  • Finanzwesen der Städte, Märkte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände
  • Förderung gemeindlicher Baumaßnahmen
  • Überörtliche Rechnungsprüfung
  • Wahlen und Abstimmungen
  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
  • Kreisarchivpflege
  • Staatsangehörigkeitsrecht
  • Einbürgerungen
  • Personenstandsrecht
  • Standesamtsaufsicht
  • Melde- und Passrecht
  • Namensrecht
Eine vollständige Übersicht unserer Leistungen finden Sie im Bereich Serviceleistungen und Informationen :