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Die Geschichte des Landkreises

Im Freistaat Bayern gibt es 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte.

Der Landkreis Schweinfurt ist zwar in seiner heutigen Form und Gestalt noch vergleichsweise jung, kann aber dennoch auf eine lange Geschichte in seinen Ortschaften zurückblicken. Zeugen dafür sind die vielen Bau- und Bodendenkmäler, die sich in allen 29 Gemeinden des Landkreises finden und bewundern lassen. Auch haben Tradition und Brauchtum immer noch einen hohen Stellenwert im Jahreskreis, verbinden sie doch die Generationen untereinander und bilden einen festen Bestandteil im Dorfleben.

Geschichte des Landkreises hautnah erleben

Sie möchten mehr von der Geschichte des Landkreises wissen und erfahren? Dann besuchen Sie doch eine der vielen Museen oder Angebote der Historischen Vereine und Arbeitsgemeinschaften im Landkreis. Hervorzuheben sind hier neben vielen anderen

Gerne können Sie auch die Passionsspiele in Sömmersdorf besuchen oder an einer der weithin bekannten Führungen durch die beiden Balthasar-Neumann-Bauten, dem ehemalige Augustinerchorherrenstift Heidenfeld oder dem Schloss Werneck, teilnehmen.

Viele weitere Angebote entdecken Sie auf der Homepage der Tourist-Information von Stadt und Landkreis Schweinfurt www.schweinfurt360.de.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und das Eintauchen in unsere reiche Geschichte!

© Anand Anders

Archäologie - Bodendenkmäler

Im heutigen Landkreis Schweinfurt lassen sich viele vor- und frühgeschichtliche Zeugnisse nachweisen. Eine lange Liste an Bodendenkmälern zeugt von einer frühen Besiedlung dieser fruchtbaren Region an der „Lebensader Main“. Hier sind vor allem die Grabungsfunde rund um Dittelbrunn, Geldersheim, Gerolzhofen, Hambach, Heidenfeld und Zeuzleben zu erwähnen.  Zahlreiche vorgeschichtliche Funde belegen demnach, dass das Gebiet des Landkreises Schweinfurt schon in der Mittel- und Jungsteinzeit besiedelt war. Erste germanische Dörfer können ab dem 1. Jahrhundert nach Chr. nachgewiesen werden.

Geschichte der Kreisverwaltungsbehörden: Bezirksamt und Landkreis entstehen

Bereits 1804 waren im Fürstentum Würzburg Landgerichte als „Distriktspolizeibehörden“ gebildet worden, die für die Verwaltung und Gerichtsbarkeit zuständig waren. Der Landrichter hatte den Vorsitz dieser Behörde.

Im Jahre 1862 wurde die Verbindung von Verwaltung und Gerichtsbarkeit getrennt. Die „Bezirksämter“ – die Vorläufer der heutigen Landratsämter - wurden nun für den Bereich der Verwaltung neu formiert. Die Polizeistrafgerichtsbarkeit wurde abgetrennt. Vorsitzender der Bezirksbehörde war ab jetzt der Bezirksamtmann, später auch „Bezirksoberamtmann“ genannt.

Ab März 1938 wurde der Bezirk als Landkreis bezeichnet. Die Behörde selbst führte den Titel „Landrat des Kreises Schweinfurt“, der Landrat selbst fungierte von nun an als Amtsvorstand.

Seit dem September 1946 trägt die Kreisverwaltungsbehörde die Bezeichnung „Landratsamt Schweinfurt“. Schon im April 1946 wurde der Regierungsbezirk Mainfranken wieder in „Regierungsbezirk Unterfranken“ umbenannt.

Der Landrat wurde bis dahin vom Kreistag gewählt, seit 1952 bis heute von den wahlberechtigten Bürgern des Landkreises.

© Andreas Hub

Gebietsreformen von 1808 bis 1978

Erste Gebietsreformen hat man in Bayern schon von 1808-1818 unternommen, damals unter dem bayerischen Minister Graf von Montgelas. Aus den damals über 40.000 Städten, Dörfern und Weilern wurden ca. 7000 neue Gemeinden neu gebildet. In den Jahren 1861 und 1862 hat man eine Verwaltungs- und Gerichtsreform im Königreich Bayern durchgeführt, aus der größtenteils 143 Landkreise hervorgingen.

Vor der Kreisgebietsreform 1972 hatte der Regierungsbezirk Unterfranken 22 Landkreise mit insgesamt 925733 Einwohnern – dazu kommen noch 5 kreisfreie Städte mit 258747 Einwohnern.

Der Regierungsbezirk Unterfranken wurde zum 1. Juli 1972 neu gegliedert: Aus den 22 Landkreisen in Unterfranken wurden nun 9 Landkreise neu gebildet. In Bayern insgesamt reduzierte sich die Zahl von 143 auf 71 Landkreise und von 48 auf 25 kreisfreie Städte.

Für den Landkreis Schweinfurt mit Sitz der Kreisverwaltung in Schweinfurt ergab sich ein neues Kreisgebiet, dass sich aus folgenden Teilen zusammensetzt:

  • das gemeindefreie Gebiet des bisherigen Landkreises Bad Kissingen,
  • das Gebiet der Gemeinden Alitzheim, Altmannsdorf, Bischwind, Breitbach, Brünnstadt, Dingolshausen, Donnersdorf, Falkenstein, Frankenwinheim, Gernach, Gerolzhofen, Handthal, Herlheim, Hundelshausen, Kleinrheinfeld, Kolitzheim, Lindach, Lülsfeld, Michelau im Steigerwald, Mönchstockheim, Oberschwarzach, Oberspiesheim, Pusselsheim, Rügshofen, Schallfeld, Siegendorf, Stammheim, Sulzheim, Traustadt, Unterspiesheim, Vögnitz, Wiebelsberg, Zeilitzheim und die gemeindefreien Gebiete Bürgerwald, Geiersberg, Hundelshausen, Nonnenkloster, Stollenberger Forst, Vollburg und Wustvieler Forst des bisherigen Landkreises Gerolzhofen,
  • das Gebiet der Gemeinden Greßthal und Wasserlosen des bisherigen Landkreises Hammelburg,
  • das Gebiet der Gemeinden Altenmünster, Birnfeld, Fuchsstadt, Mailes, Oberlauringen, Stadtlauringen, Sulzdorf bei Stadtlauringen, Wettringen und Wetzhausen des bisherigen Landkreises Hofheim in Unterfranken,
  • das Gebiet der Gemeinden Burghausen, Kaisten, Mühlhausen, Rütschenhausen, Schemmelsbach und Wülfershausen des bisherigen Landkreises Karlstadt,
  • das Gebiet des bisherigen Landkreises Schweinfurt.

Der Kreisgebietsreform schloss sich die Gemeindegebietsreform an. Von ursprünglich nahezu 1000 Gemeinden sind in Unterfranken zum 1. Mai 1978 noch 304 Gemeinden geblieben. Bayernweit hatte sich die Zahl von 7004 Gemeinden auf 2050 reduziert.

Ziel aller Gebietsreformen war es, effizientere und leistungsfähigere Gemeinden und Landkreise zu schaffen.