Laufende Bebauungsplanverfahren: Bebauungspläne der 1. Entwicklungsphase
Mit der Gründung des kommunalen Zweckverbands sind die hoheitlichen Aufgaben insbesondere im Bereich der Bauleitplanung und Erschließung sowie der Wirtschaftsförderung bei der Konversion des ehemaligen Kasernenareals in einen interkommunalen Gewerbepark gebündelt werden. Ziel der Konversion ist die gewerbliche Nachnutzung des Areals zur nachhaltige Sicherung und Weiterentwicklung des Industriestandortes Schweinfurt. Das gesamte Areal der „Conn Barracks“ umfasst eine Fläche von etwa 200 ha. Die künftige Entwicklung des interkommunalen Gewerbeparks soll in Abschnitten erfolgen. In einem ersten Schritt soll Baurecht in Form von zwei Bebauungsplänen geschaffen werden, welche durch den Zweckverband aufgestellt werden.
AKTUELLES:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbepark Conn Barracks - Blue Swan“ erfolgt vom 29.06.2026 bis zum 31.07.2026. Die Unterlagen können Sie auf dieser Seite im Bereich Bebauungsplans „Gewerbepark Conn Barracks- Blue Swan einsehen.
Bebauungsplans „Gewerbepark Conn Barracks- Blue Swan“
Der Zweckverband „Interkommunaler Gewerbepark Conn Barracks“ hat in der Sitzung vom 02.10.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbepark Conn Barracks - Blue Swan“ beschlossen. Am 12.01.2026 hat der Zweckverband den Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbepark Conn Barracks - Blue Swan“, i.d.F. vom 19.12.2025 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese hat in der Zeit vom 26.01.2026 bis einschließlich 27.02.2026 stattgefunden.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden im Rahmen der Sitzung des Zweckverbandes Interkommunaler Gewerbepark Conn Barracks vom 18.06.2026 durch den Zweckverband behandelt und abgewogen. Das Ergebnis der Abwägung wurde in die Entwurfsfassung des Bebauungsplans „Gewerbepark Conn Barracks - Blue Swan“ eingearbeitet. Der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbepark Conn Barracks - Blue Swan“ mit Begründung wurde in der Fassung vom 11.06.2026 gebilligt.
Weiter hat der Zweckverband beschlossen, dass auf dieser Grundlage die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden sollen.
Weiterführende Informationen:
Bebauungsplans „Gewerbepark Conn Barracks- südlicher Teil“
Der Zweckverband Interkommunaler Gewerbepark Conn Barracks hat in der Sitzung vom 02.10.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbepark Conn Barracks - südlicher Teil“ beschlossen.
Der Bebauungsplan „Gewerbepark Conn Barracks – südlicher Teil“ wird im regulären Verfahren als Angebotsbebauungsplan aufgestellt. Eine Änderung der Flächennutzungspläne ist nicht erforderlich, da sich die geplante Ausweisung als „Gewerbegebiet“ (GE) aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Geldersheim entwickelt, welcher den Planbereich in seiner rechtskräftigen 4. Änderung als „Gewerbliche Baufläche“ (G) darstellt.
Weiterführende Informationen: