Laufende Bebauungsplanverfahren: Bebauungspläne der 1. Entwicklungsphase
Mit der Gründung des kommunalen Zweckverbands sind die hoheitlichen Aufgaben insbesondere im Bereich der Bauleitplanung und Erschließung sowie der Wirtschaftsförderung bei der Konversion des ehemaligen Kasernenareals in einen interkommunalen Gewerbepark gebündelt werden. Ziel der Konversion ist die gewerbliche Nachnutzung des Areals zur nachhaltige Sicherung und Weiterentwicklung des Industriestandortes Schweinfurt. Das gesamte Areal der „Conn Barracks“ umfasst eine Fläche von etwa 200 ha. Die künftige Entwicklung des interkommunalen Gewerbeparks soll in Abschnitten erfolgen. In einem ersten Schritt soll Baurecht in Form von zwei Bebauungsplänen geschaffen werden, welche durch den Zweckverband aufgestellt werden.
Bebauungsplans „Gewerbepark Conn Barracks- Blue Swan“
Der Zweckverband Interkommunaler Gewerbepark Conn Barracks hat in der Sitzung vom 02.10.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbepark Conn Barracks - Blue Swan“ beschlossen.
Der Bebauungsplan „Gewerbepark Conn Barracks - Blue Swan“ wird im regulären Verfahren als Angebotsbebauungsplan aufgestellt.
Aufgrund der geplanten Festsetzung des Plangebietes als „Sonstiges Sondergebiet“ (SO) gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Datacenter“ ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim erforderlich (5. Änderung). Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes wird durch die Gemeinde Geldersheim durchgeführt.
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Bebauungsplans „Gewerbepark Conn Barracks- südlicher Teil“
Der Zweckverband Interkommunaler Gewerbepark Conn Barracks hat in der Sitzung vom 02.10.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbepark Conn Barracks - südlicher Teil“ beschlossen.
Der Bebauungsplan „Gewerbepark Conn Barracks – südlicher Teil“ wird im regulären Verfahren als Angebotsbebauungsplan aufgestellt. Eine Änderung der Flächennutzungspläne ist nicht erforderlich, da sich die geplante Ausweisung als „Gewerbegebiet“ (GE) aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Geldersheim entwickelt, welcher den Planbereich in seiner rechtskräftigen 4. Änderung als „Gewerbliche Baufläche“ (G) darstellt.
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