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© Anand Anders

Die Geschäftsordnung des Kreistags

Gemäß Art. 40 Abs. 1 Landkreisordnung (LKrO) hat sich der Kreistag des Landkreises Schweinfurt in seiner konstituierenden Sitzung am 14.05.2020 eine Geschäftsordnung gegeben.

Inhaltsübersicht

I. Teil
Allgemeines

§  1            Umfang der Verwaltung des Landkreises

§  2            Organe des Landkreises

§  3            Kreistag

§  4            Zuständigkeiten

§  5            Beschlussfassung

§  6            Allgemeine Pflichten der Kreisrätinnen und Kreisräte; Verlust des Amtes

II. Teil

Sitzungen

§   7           Sitzungszwang, Teilnahme- und Abstimmungspflicht

§   8           Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung, beschränktes Vertretungsrecht

§   9           Aufwandsentschädigung

§ 10           Zusammensetzung des Kreistags, Anzahl der Sitzungen

§ 11           Öffentliche Sitzungen

§ 12           Ausschluss der Öffentlichkeit

§ 13           Nichtöffentliche Sitzungen

§ 14           Form der Sitzung

III. Teil

Geschäftsgang

§ 15           Ladung

§ 16           Tagesordnung

§ 17           Antragstellung

§ 18           Beiziehung von Bediensteten des Landratsamts

§ 19           Sitzungsablauf

§ 20           Vorsitz, Handhabung der Ordnung

§ 21           Beschlussfähigkeit

§ 22           Beratung

§ 23           Beschlüsse, Wahlen

§ 24           Abstimmung

§ 25           Anfragen

§ 26           Niederschrift

§ 27           Einsichtnahme durch Kreisrätinnen und Kreisräte, Abschriften

§ 28           Einsichtnahme durch Kreisbürgerinnen und Kreisbürger

IV. Teil

Kreistag

§ 29           Zuständigkeit des Kreistags, Fraktionen

V. Teil

Ausschüsse

§ 30           Vorarbeit für den Kreistag durch den Kreisausschuss

§ 31           Weitere Zuständigkeit des Kreisausschusses

§ 32           Einberufung des Kreisausschusses

§ 33           Bestellung des Kreisausschusses

§ 34           Jugendhilfeausschuss

§ 35           Rechnungsprüfungsausschuss

§ 35 a        Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Land- und Abfallwirtschaft

§ 36           Weitere beschließende oder beratende Ausschüsse

§ 37           Geschäftsgang der Ausschüsse

VI. Teil

Landrat bzw. Landrätin und Stellvertretungen

§ 38           Zuständigkeit des Landrats bzw. der Landrätin

§ 39           Einzelne Aufgaben des Landrats bzw. der Landrätin

§ 40           Vollzug des Haushaltsplans; überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben

§ 41           Dringliche Anordnungen und unaufschiebbare Geschäfte

§ 42           Delegation von Aufgaben und Befugnissenauf Personal des Landratsamts

§ 43           Vollzug der Staatsaufgaben

§ 44           Stellvertretungen des Landrats bzw. der Landrätin

VII. Teil

Landratsamt

§ 45           Landratsamt

VIII. Teil

Schlussbestimmung

§ 46           Inkrafttreten

Die komplette Geschäftsordnung können Sie hier einsehen.