Die untere Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für verkehrsregelnden Maßnahmen nach der StVO auf Kreis-, Staats- und Bundesstraßen. Darüber hinaus nimmt sie Aufgaben wahr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), dem Güterkraftverkehrsgesetz (GÜKG) sowie der Ferienreiseverordnung (FerienreiseV).
Aufgaben im Überblick
Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Genehmigung von Arbeitsstellen an Straßen (Baustellen)
Ausnahmegenehmigungen nach der StVO, z. B. für Großraum- und Schwerverkehr sowie vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Erlaubnisse/Genehmigungen
nach der StVO, z. B. für Veranstaltungen (Feste, Umzüge, Rad- und Motorsportveranstaltungen)
nach dem GüKG
nach dem PBefG (z. B. Konzessionen für Taxi & Mietwagen)
Eine vollständige Übersicht unserer Leistungen finden Sie im Bereich
Serviceleistungen und Informationen
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