
© Anand Anders
Service & Infos Sachgebiete & Arbeitsbereiche Abteilung 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung Straßenverkehrsamt (SG 31)
Straßenverkehrsbehörde (31.1)
Straßenverkehrsbehörde (31.1)
WICHTIG: Zum Schutz aller Beschäftigten, Besucherinnen und Besucher gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Bitte berücksichtigen Sie dies für Ihren Besuch bei uns.
Die untere Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für verkehrsregelnden Maßnahmen nach der StVO auf Kreis-, Staats- und Bundesstraßen. Darüber hinaus nimmt sie Aufgaben wahr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), dem Güterkraftverkehrsgesetz (GÜKG) sowie der Ferienreiseverordnung (FerienreiseV).
Aufgaben im Überblick
- Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Genehmigung von Arbeitsstellen an Straßen (Baustellen)
- Ausnahmegenehmigungen nach der StVO, z. B. für Großraum- und Schwerverkehr sowie vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
- Erlaubnisse/Genehmigungen
- nach der StVO, z. B. für Veranstaltungen (Feste, Umzüge, Rad- und Motorsportveranstaltungen)
- nach dem GüKG
- nach dem PBefG (z. B. Konzessionen für Taxi & Mietwagen)
Organisationseinheiten
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Landratsamt Schweinfurt
Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt
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