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© Anand Anders

Fahrerlaubnisbehörde (31.2)

Die Fahrerlaubnisbehörde kümmert sich um sämtliche Belange rund um das Thema Fahrerlaubnis.

Es besteht die Möglichkeit, Anträge sowohl postalisch als auch persönlich zu stellen. Für eine persönliche Vorsprache ist eine Terminbuchung erforderlich. Bitte nutzen Sie für die persönliche Antragsstellung unser Online-Terminreservierungssystem:

www.landkreis-schweinfurt.de/fahrerlaubnistermin

Wir weisen Sie darauf hin, dass für viele Antragsarten eine postalische Antragsstellung möglich ist. Die benötigten Formulare und weitere Informationen finden Sie unten in der Rubrik "Service & Information". Bitte achten Sie bei postalischer Antragsstellung darauf, alle erforderlichen Unterlagen (sofern nicht ausdrücklich anders beschrieben im Original) vorzulegen.

Eine persönliche Antragstellung ist in jedem Fall für die Antragsstellung zur Ausstellung eines internationalen Führerscheines, zur Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis, sowie bei Anträgen auf Ausstellung eines Ersatzführerscheines nach Diebstahl oder Verlust nötig. Dies gilt auch bei der Beantragung einer Sonderberechtigung für Einsatzfahrzeuge ("Feuerwehrführerschein").

 

Aufgaben im Überblick

  • Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis auf Probe
  • Begleitetes Fahren ab 17
  • Erweiterungen und Verlängerungen von Fahrerlaubnissen
  • Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
  • Ersatz nach Verlust oder Unbrauchbarkeit, Umtausch
  • Internationale Führerscheine
  • Umschreiben von Dienstfahrerlaubnissen
  • Erteilung und Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung nach Entzug oder Verzicht
  • Punktesystem und Probezeitmaßnahmen
  • Eignungsüberpüfungen
  • Vollzug des Fahrlehrergesetzes (z. B. für Fahrlehr-, Fahrschul- sowie Zweigstellenerlaubnis)
Eine vollständige Übersicht unserer Leistungen finden Sie im Bereich Serviceleistungen und Informationen :
führerscheinstelle