Sofern sich im bereits laufenden Antragsverfahren die Fahrschule ändert, muss dies der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt werden. Hierfür steht Ihnen das beigefügte Formular zur Verfügung.
Sollte sich durch den Fahrschulwechsel auch der Prüfort ändern, ist dies ebenfalls mit anzugeben. Zudem ist eine Bescheinigung mit vorzulegen, weshalb es zu dem Prüfortwechsel gekommen ist (Schulbescheinigung, Arbeitsvertrag, etc.).
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