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Umkennzeichnung eines Fahrzeuges

Einem Fahrzeug soll ein neues Kennzeichen zugeteilt werden

Wenn Sie für Ihr Fahrzeug ein neues Kennzeichen wünschen, weil Ihnen z. B. Ihr altes Kennzeichen nicht mehr gefällt, dann muss eine sog. Umkennzeichnung durchgeführt werden. Dem Fahrzeug wird dann eine neue Kennzeichenkombination zugeteilt, das alte Kennzeichen kann entweder wieder reserviert oder freigegeben werden.

 

Umkennzeichnung eines Fahrzeuges
  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief)
  • Die bisherigen Kennzeichen
  • Ggf. eine Vollmacht mit Ausweis bzw. Ausweiskopie des Vollmachtgebers
Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde über die App CleverQ
 

Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.

Online Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde
 

Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.

Internetbezogene Fahrzeug-Zulassungen
 

Sie haben die Möglichkeit, folgende Anträge elektronisch an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.

  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
  • Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges (mit/ohne Halterwechsel, mit/ohne Wechsel des Zulassungsbezirkes, mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
  • Neuzulassung eines Fahrzeuges mit EG-Typgenehmigung
  • Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges (mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
  • Änderung von Halterdaten (Namens-/Adressänderungen)
  • Tageszulassung

Entsprechende Anleitungen zur Nutzung des Internetportals finden Sie unten in der Rubrik "Formulare".

 

Merkblatt Zulassungsvorgänge und benötigte Unterlagen
 

Übersicht über die gängigen Zulassungsvorgänge und die jeweils benötigten Unterlagen

Kontakt

Zulassungsbehörde Allgemein

Organisationseinheit

Stand: 13.09.2023
Zulassungsbehörde (31.3)