Blauzungenkrankheit (BT): Verbringungsregelungen
Die im Jahr 2019 eingerichtete BT-Restriktionszone konnte mit Wirkung vom 25.06.2021 wieder aufgehoben werden.
Halter empfänglicher Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen) müssen ab sofort vor dem Verbringen der Tiere in andere Bestände oder zum Schlachten keine Tierhaltererklärungen mehr ausstellen bzw. Untersuchungen oder Impfungen nachweisen. Nähere Informationen zur Blauzungenkrankheit finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, LGL.
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Stand: 16.11.2022
Veterinäramt (SG 32) , Veterinärwesen (32.1)
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