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Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse

Beantragung der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Wenn Sie vom Ausland in die Bundesrepublik Deutschland ziehen, dürfen Sie noch sechs Monate mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen (Ausnahme: EU-/EWR-Fahrerlaubnisse). Eine rechtzeitige Umschreibung der Fahrerlaubnis ist daher unbedingt erforderlich. 

Ausländische Führerscheine, die nicht aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union stammen können nur umgeschrieben werden, solange diese gültig sind.

Unterlage - Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse

Erforderliche Unterlagen 

  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
  • Meldebestätigung der Hauptwohnsitzgemeinde (nicht älter als drei Monate)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm; nicht älter als 1 Jahr)
  • Ausländischer Führerschein im Original
  • Erklärung über die Gültigkeit der Fahrerlaubnis 
  • Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheines

Zusätzlich bei USAREUR-Führerscheinen 

  • USAREUR-Führerschein im Original
  • Bescheinigung des Headquater Office im Original

Zusätzlich bei Staaten der Anlage 11 FeV

  • Ggf. Übersetzung des ausländischen Führerscheins (amtlich anerkannter Übersetzer) im Original
  • Ggf. Mitteilung, bei welcher Fahrschule die eventuell laut Anlage 11 FeV nötige theoretische/fahrpraktische Prüfung durchgeführt werden soll 

Zusätzlich bei allen anderen Staaten, die nicht EU- bzw. Anlage 11-Staaten sind 

  • Übersetzung des ausländischen Führerscheins (amtlich anerkannter Übersetzer) ggf. mit Klassifizierung im Original
  • Mitteilung, bei welcher Fahrschule die theoretische und fahrpraktische Prüfung durchgeführt werden soll
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe im Original
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis des Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre) im Original

Bitte achten Sie bei Antragsstellung darauf, alle erforderlichen Unterlagen vollständig und soweit gefordert im Original vorzulegen. Durch die Nachforderung benötigter Unterlagen kommt es andernfalls zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung.

EU-Fahrerlaubnisse und Fahrerlaubnisse aus Staaten, für welche gemäß Anlage 11 FeV keine Prüfungen erforderlich sind: 31,20 Euro

Sonstige Fahrerlaubnisse: 38,80 Euro

Zusätzlich bei USAREUR-Führerscheinen: 35,00 €

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Kontakt

Fahrerlaubnisbehörde Allgemein

Organisationseinheit

Stand: 14.04.2023
Fahrerlaubnisbehörde (31.2)
ausländischer Führerschein, ausländische Fahrerlaubnis, Auslandsführerschein,