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Rotes Kennzeichen für Händler (06er Kennzeichen)

Beantragung eines roten Händlerkennzeichens

Rote Kennzeichen beginnend mit der Ziffer 06 werden an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung (auch an verschiedenen Fahrzeugen) ausgegeben.

WICHTIG: Rote Händlerkennzeichen müssen zwingend bei der Zulassungsstelle beantragt werden, in deren Bezirk sich der Firmensitz befindet. Liegt Ihr Firmensitz im Landkreis Schweinfurt, muss das rote Kennzeichen hier bei uns beantragt werden. Liegt Ihr Firmensitz in der Stadt Schweinfurt, wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsstelle der Stadt Schweinfurt. 

Für die erstmalige Zuteilung eines Roten Dauerkennzeichens sowie für die Neuerteilung nach Befristung legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG (nicht älter als 6 Monate) - Beantragung bei Ihrer Gemeinde
  • Auszug aus dem Gewerbe-Zentralregister - Beantragung erfolgt durch die Zulassungsbehörde
  • EVB-Nummer Ihrer Versicherung für Rote Dauerkennzeichen
  • Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
  • Personalausweis
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister FAER (wird von der Zulassungsbehörde veranlasst)

 

WICHTIG: bei der erstmaligen Zuteilung wird die Gültigkeit des roten Dauerkennzeichens sowie des Fahrzeugscheinheftes auf 12 Monate beschränkt. Diese Frist wird beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert und kann nach Ablauf nicht verlängert werden! Wird die rechtzeitige Verlängerung versäumt, verfällt das Kennzeichen und muss dann wieder komplett neu beantragt werden! Für die fristgemäße Verlängerung ist der Kennzeicheninhaber selbst verantwortlich - eine Erinnerung durch die Zulassungsbehörde erfolgt nicht. Sofern es in den ersten 12 Monaten keine Vorfälle gibt, die den Entzug des roten Dauerkennzeichens rechtfertigen, wird es unbefristet zugeteilt.

Bei der Neuerteilung (Verlängerung) des roten Kennzeichens muss ein neuer Antrag gestellt und ein neues Führungszeugnis vorgelegt werden. Da dies einige Zeit in Anspruch nimmt, ist die Neuerteilung mindestens 3 Wochen vor Ablauf des Kennzeichens zu beantragen.

Bei Unklarheiten empfehlen wir Ihnen, sich vorab telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen und die Sache zu klären. So können Sie sich später unnötige Wartezeiten ersparen.

Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde über die App CleverQ
 

Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.

Online Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde
 

Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.

Internetbezogene Fahrzeug-Zulassungen
 

Sie haben die Möglichkeit, folgende Anträge elektronisch an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.

  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
  • Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges (mit/ohne Halterwechsel, mit/ohne Wechsel des Zulassungsbezirkes, mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
  • Neuzulassung eines Fahrzeuges mit EG-Typgenehmigung
  • Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges (mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
  • Änderung von Halterdaten (Namens-/Adressänderungen)
  • Tageszulassung

Entsprechende Anleitungen zur Nutzung des Internetportals finden Sie unten in der Rubrik "Formulare".

 

Kontakt

Zulassungsbehörde Allgemein

Ralph Grumbach

Organisationseinheit

Stand: 13.09.2023
Zulassungsbehörde (31.3)
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