Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges
Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.
Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.
Bei Gehegen von mehr als 10 ha Fläche ist zusätzlich eine jagdrechtliche Genehmigung des Landratsamtes erforderlich.
Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
Sie können die Errichtung, Erweiterung und Betrieb eines landwirtschaftlichen Wildgeheges online anzeigen.
Kontakt
Amtstierärztin
Dr. Anja Heinelt
Amtstierarzt
Dr. Hermann Stein
Amtstierärztin
Dr. Katja Katzenberger
Organisationseinheit
Stand: 28.04.2025
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
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Weiterführende Themen
Damwild,Gehege,Muffelwild,Rotwild,Sikawild,Tierzüchtung,Wildtierhaltung,