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Service & Infos Sachgebiete & Arbeitsbereiche Abteilung 4 - Umwelt und Bau Bauamt (SG 40)
Immissionsschutz (40.3)
Immissionsschutz (40.3)
Der Arbeitsbereich Immissionsschutz kümmert sich insbesondere um Verfahren und andere Fragen, die Luftverunreinigungen, Gerüche, Geräusche, Erschütterungen, Licht und ähnliche Umwelteinwirkungen betreffen.
Grundlage hierfür ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Aufgaben im Überblick
- Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
- Erlass von Anordnungen
- Überwachung von immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen
- Immissionsschutzfachliche Mitwirkung bei Raumordnungs-, Planfeststellungs-, Bauleitplanungs- und Baugenehmigungsverfahren
Organisationseinheiten
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08:00 - 12:00
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Fr
08:00 - 12:00
Kontakte & Adressen
Service & Informationen
Häufig genutzt
- Immissionsschutz; Prüfung und Überwachung von Anlagen
- Immissionsschutz; Beratung und Auskunft
- Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage
- Immissionsschutz; Erlass von Anordnungen
- Immissionsschutz; Überprüfung der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge
Neue
- Immissionsschutz; Überprüfung der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge
- Immissionsschutz; Anordnung von Ermittlungen und Prüfungen durch Messstellen oder Sachverständige
- Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage
- Immissionsschutz; Beratung und Auskunft
- Immissionsschutz; Industrieemissions-Richtlinie (IE-Anlagen)