Der Arbeitsbereich Immissionsschutz kümmert sich insbesondere um Verfahren und andere Fragen, die Luftverunreinigungen, Gerüche, Geräusche, Erschütterungen, Licht und ähnliche Umwelteinwirkungen betreffen.
Grundlage hierfür ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Aufgaben im Überblick
Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
Erlass von Anordnungen
Überwachung von immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen
Immissionsschutzfachliche Mitwirkung bei Raumordnungs-, Planfeststellungs-, Bauleitplanungs- und Baugenehmigungsverfahren
Eine vollständige Übersicht unserer Leistungen finden Sie im Bereich
Serviceleistungen und Informationen
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