
© Anand Anders
Immissionsschutz (40.3)
Der Arbeitsbereich Immissionsschutz kümmert sich insbesondere um Verfahren und andere Fragen, die Luftverunreinigungen, Gerüche, Geräusche, Erschütterungen, Licht und ähnliche Umwelteinwirkungen betreffen.
Grundlage hierfür ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Aufgaben im Überblick
- Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
- Erlass von Anordnungen
- Überwachung von immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen
- Immissionsschutzfachliche Mitwirkung bei Raumordnungs-, Planfeststellungs-, Bauleitplanungs- und Baugenehmigungsverfahren
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