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Immissionsschutz; Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen des Landratsamtes Schweinfurt als untere Immissionsschutzbehörde für die in einem förmlichen Verfahren nach § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu genehmigenden Anlagen sowie im Rahmen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Zudem stehen im förmlichen Genehmigungsverfahren hier die jeweiligen Antragsunterlagen in elektronischer Fassung ab Beginn der Auslegung beim Landratsamt Schweinfurt und ggf. bei der betroffenen Gemeinde zur Verfügung. Die Antragsunterlagen bleiben mindestens bis zum Ende der Einwendungsfrist verfügbar. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der beim Landratsamt Schweinfurt und ggf. bei der betroffenen Gemeinde zur Einsicht ausgelegten Antragsunterlagen in Papierform.

Außerdem werden hier die im förmlichen Genehmigungsverfahren vom Landratsamt Schweinfurt getroffenen Entscheidungen über den Antrag nach Maßgabe der immissionsschutzrechtlichen Vorschriften öffentlich bekanntgemacht.

Hinweis zu Anlagen nach der Industrieemissions-Richtliche (sog. IE-Anlagen)

Die Veröffentlichung des Überwachungsprogramms des Landratsamtes Schweinfurt für sog. IE-Anlagen sowie von dazugehörigen Überwachungsberichten, Genehmigungsbescheiden und nachträglichen Anordnungen im Rahmen der Industrieemissions-Richtlinie (IE-Richtlinie) erfolgt unter der Serviceleistung "IMMISSIONSSCHUTZ; INDUSTRIEEMISSIOS-RICHTLINIE (IE-ANLAGEN)".


Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung des Gipssteinbruchs der CASEA GmbH, Pontelstraße 3, 99755 Ellrich, in der Gemarkung Sulzheim (derzeitiges Abbaugebiet: Grundstücke Fl.-Nrn. 634 bis 647 der Gemarkung Sulzheim) durch die Erweiterung des Steinbruchs um eine Fläche von ca. 22 ha auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 651 bis 658 und 660 bis 662 der Gemarkung Sulzheim 


 

Stand: 23.10.2023
Immissionsschutz (40.3)