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Immissionsschutz; Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Veröffentlichungen bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren

Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Veröffentlichungen im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen sowie sonstigen Veröffentlichungen des Landratsamtes Schweinfurt als untere Immissionsschutzbehörde im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Die Veröffentlichungen betreffen sowohl förmliche Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem BImSchG als auch entsprechende Anzeigeverfahren für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Zudem werden hier im förmlichen Genehmigungsverfahren die jeweiligen Antragsunterlagen in elektronischer Form nach der Bekanntmachung einen Monat im Rahmen der Auslegung zugänglich gemacht. Auf Verlangen kann daneben auch eine leicht zur erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Außerdem werden hier die im förmlichen Genehmigungs- bzw. Anzeigeverfahren vom Landratsamt Schweinfurt getroffenen Entscheidungen nach Maßgabe der immissionsschutzrechtlichen Vorschriften öffentlich bekanntgemacht und zur Einsicht ausgelegt. 

Hinweis zu Anlagen nach der Industrieemissions-Richtliche (sog. IE-Anlagen):

Ergänzend zu dieser Seite erfolgt die Veröffentlichung des Überwachungsprogramms des Landratsamtes Schweinfurt für sog. IE-Anlagen sowie von dazugehörigen Überwachungsberichten, Genehmigungsbescheiden und nachträglichen Anordnungen im Rahmen der Industrieemissions-Richtlinie (IE-Richtlinie) unter der Serviceleistung "IMMISSIONSSCHUTZ; INDUSTRIEEMISSIOS-RICHTLINIE (IE-ANLAGEN)".


Antrag der Maintal Recycling UG (haftungsbeschränkt), Goldleite 9, 97234 Reichenberg, auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer „Anlage zur Mengenkonsolidierung und Kommissionierung von Batterien in einem überdachten Regal“ (Antrag zur Errichtung und zum Betrieb von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen (insbesondere von Alt-Batterien sowie von Elektro- und Elektronikaltgeräten)) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 431/1 der Gemarkung Röthlein, An der Hohen Straße 4, 97520 Röthlein

Die Maintal Recycling UG (haftungsbeschränkt), Goldleite 9, 97234 Reichenberg, hat beim Landratsamt Schweinfurt, Bauamt, Arbeitsbereich Immissionsschutz, den o. g. Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt. Hierbei handelt es sich um immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen nach den Nrn. 8.12.1.1 und 8.12.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Die Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen ist zudem als IE-Anlage gemäß der Richtlinie 2010/75/EU (sog. Industrieemissionsrichtlinie) sowie als störfallrechtlicher Betriebsbereich der unteren Klasse im Sinne des § 3 Abs. 5a BImSchG i. V. m. der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) einzustufen.

Das Genehmigungsverfahren wird mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens / Auslegung der Antragsunterlagen

Der Genehmigungstrag wird gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG i. V. m. §§ 8 ff. der 9. BImSchV im Amtsblatt des Landratsamtes Schweinfurt sowie auf dieser Seite öffentlich bekannt gemacht und die Antragsunterlagen zur Einsicht ausgelegt.

Erörterungstermin

Ein möglicher Erörterungstermin wurde im Zuge der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens zunächst auf den 04.09.2025 bestimmt. Eine weitere Einladung hierzu erfolgt nicht. Sollte der Erörterungstermin entfallen, werden hierzu fristgerecht weitere Informationen im Amtsblatt des Landratsamtes Schweinfurt sowie auf dieser Seite veröffentlicht.

Entscheidung über den Antrag / öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheids

Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens erfolgt an dieser Stelle die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung über den Antrag.


Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung des Gipssteinbruchs der CASEA GmbH, Pontelstraße 3, 99755 Ellrich, in der Gemarkung Sulzheim (derzeitiges Abbaugebiet: Grundstücke Fl.-Nrn. 634 bis 647 der Gemarkung Sulzheim) durch die Erweiterung des Steinbruchs um eine Fläche von ca. 22 ha auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 651 bis 658 und 660 bis 662 der Gemarkung Sulzheim