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Trichinenuntersuchung

Der Landkreis Schweinfurt betreibt eine Trichinenuntersuchungsstelle im Verwaltungsgebäude des Kreisbauhof Niederwerrn.

Haus- und Wilschweine sowie Dachse, Biber, Pferde und andere für Trichinen empfängliche Tierarten (wie bspw. fleisch-/aasfressende Vögel (Krähen, Eichelhäher etc.)), die zur Lebensmittelgewinnung geschlachtet bzw. getötet werden, sind der amtlichen Untersuchung auf Trichinen zu unterziehen. Vorher ist die sog. amtliche Fleischuntersuchung nicht abgeschlossen und ein Inverkehrbringen, auch im eigenen Haushalt, nicht möglich.

Für diese Untersuchung stehen folgende Untersuchungstage und Annahmezeiten zur Verfügung:

Montag von ca. 9.30 bis 11.30 Uhr

Mittwoch von ca. 10.00 bis 11.30 Uhr

Samstag von ca. 8.30 bis 9.30 Uhr

Proben von Wildschweinen können nur am Tag der Abgabe mit untersucht werden, wenn sie innerhalb der ersten 15 Minuten der Annahmezeiten angeliefert werden. Ansonsten kann die Untersuchung in der Regel erst am folgenden Untersuchungstag erfolgen.

Sog. beauftragten Jägern wird dringend empfohlen, die persönliche Übergabe von Trichinenprobe, Wildursprungsschein und Wildmarke an das Trichinenuntersuchungspersonal vorab telefonisch abzusprechen, um Wartezeiten zu vermeiden und eine zeitnahe Untersuchung der Probe zu gewährleisten.

Die Trichinenuntersuchungsstelle finden Sie im Bauhof des Landkreises Schweinfurt Verwaltungsgebäude (1. Obergeschoß links), Oberwerrner Str. 22 97464 Niederwerrn

Tel.-Nr. 09721 / 55-231 (nur während der Annahmezeiten erreichbar)

Kontakt

Anmeldung Veterinäramt

Organisationseinheit

Lebensmittelüberwachung/ Fleischbeschau/ Vollzug (32.2)
Mehr Informationen

Stand: 23.04.2024
Veterinäramt (SG 32) , Lebensmittelüberwachung/ Fleischbeschau/ Vollzug (32.2)
TU-Stelle,