Richtsätze für die Berechnung der Baugenehmigungsgebühr
Richtsätze Baugenehmigungsgebühr
Ab dem 1. Februar 2026 kommen bei der Ermittlung der Gebühren für eine Baugenehmigung neue Richtsätze zur Anwendung. Die Richtsätze bilden die Grundlage für die Ermittlung der Gebühren einer Baugenehmigung und werden jährlich fortgeschrieben. Sie orientieren sich am Baupreisindex, welcher vom statistischen Bundesamt veröffentlicht wird.
Die jeweils maßgeblichen Richtsätze finden Sie hier.
Auch zur Berechnung der Baugenehmigungsgebühren für Werbeanlagen gibt es entsprechende Richtsätze. Diese finden Sie hier.
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