Richtsätze für die Berechnung der Baugenehmigungsgebühr
Richtsätze Baugenehmigungsgebühr
Ab dem 1. Februar 2025 kommen bei der Ermittlung der Gebühren für eine Baugenehmigung neue Richtsätze zur Anwendung. Die Richtsätze bilden die Grundlage für die Ermittlung der Gebühren einer Baugenehmigung und werden jährlich fortgeschrieben. Sie orientieren sich am Baupreisindex, welcher vom statistischen Bundesamt veröffentlicht wird.
Die jeweilis maßgeblichen Richtsätze finden Sie hier.
Auch zur Berechnung der Baugenehmigungsbeühren für Werbeanlagen gibt es entsprechende Richtsätze. Diese finden Sie hier.
Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen eine optimale Nutzung unseres Internetauftritts zu ermöglichen. Neben technisch notwendigen Cookies werden funktionale Cookies und Cookies für externe Medien (Videos) gesetzt.
Sie können diese Einstellungen anpassen oder allen Cookies direkt zustimmen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.