Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges
Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.
Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.
Bei Gehegen von mehr als 10 ha Fläche ist zusätzlich eine jagdrechtliche Genehmigung des Landratsamtes erforderlich.
Sie können die Errichtung, Erweiterung und Betrieb eines landwirtschaftlichen Wildgeheges online anzeigen.
Kontakt
Dr. Anja Heinelt
Dr. Hermann Stein
Dr. Katja Katzenberger
Organisationseinheit
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)