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Jugendgerichtshilfe; Mitwirkung in Jugendstrafverfahren

Die Jugendgerichtshilfe begleitet Jugendliche (14 bis 17 Jahre), deren Eltern und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) im Jugendstrafverfahren.

Die Jugendgerichtshilfe, die von den Jugendämtern (Kreisjugendämter, Stadtjugendämter) im Zusammenwirken mit den Vereinigungen für Jugendhilfe ausgeübt wird, nimmt eine wichtige Aufgabe im Jugendstrafverfahren wahr.

 

Sie bringt die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte vor den Jugendgerichten zur Geltung. Durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt der jungen Beschuldigten und Vorschläge für die zu ergreifenden Maßnahmen unterstützt die Jugendgerichtshilfe Gericht und Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus hat sie den Auftrag, die Erziehung und Wiedereingliederung der jungen Straftäter durch Betreuung und Fürsorge, aber auch durch Überwachung ihres Lebenswandels zu fördern.

 

Um dieses Ziel zu erreichen, arbeitet die Jugendgerichtshilfe gegebenenfalls mit anderen beteiligten Stellen (Bewährungshelfer, Untersuchungshaftanstalt, Jugendstrafanstalt) zusammen.

Unsere Ergänzung

Die Zuständigkeit der Sachbearbeitung richtet sich nach Ihrem Wohnort:

Fischer 

Dingolshausen, Donnersdorf, Frankenwinheim, Gerolzhofen, Grettstadt, Kolitzheim (ausgenommen JHE Kloster St. Ludwig), Lülsfeld, Michelau, Oberschwarzach, Röthlein, Sulzheim

Ortloff

Bergrheinfeld, Gochsheim, Grafenrheinfeld (auch JHZ Maria Schutz), JHE Kloster St. Ludwig (Kolitzheim), Schwanfeld, Sennfeld, Stadtlauringen, Waigolshausen, Werneck, Wipfeld

Starkloff

Dittelbrunn, Niederwerrn (ausgenommen Conn-Baracks), Schonungen, Üchtelhausen

Schneider J.

Conn-Baracks, Euerbach, Geldersheim, Poppenhausen, Schwebheim, Wasserlosen

Unsere Ergänzung

Die Begleitung im Strafverfahren ist kostenfrei.

Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz

Kontakt

örtliche Zuständigkeit: siehe Hinweise
Angelina Fischer

örtliche Zuständigkeit: siehe Hinweise
Christine Ortloff

örtliche Zuständigkeit: siehe Hinweise
Denise Starkloff

Jochen Schneider

Organisationseinheit

Stand: 29.10.2024
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)

Weiterführende Leistungen

Jugendhilfe im Strafverfahren, strafbar jugendlich,Polizei,Drogen,Diebstahl,Jugendgericht,