Ganztagsbetreuung im Landkreis Schweinfurt - Für Eltern

Ab 15. September 2026 haben alle Kinder in Bayern der ersten Klasse das Recht, ganztägig betreut zu werden und das bis zu 8 Stunden am Tag.

Die Betreuung bezieht sich nicht nur auf die Schulwochen, sondern ist auch in den Ferien möglich. Bitte melden Sie hier an, wenn Sie Betreuungsbedarf haben. 

Der ab dem Schuljahr 2026/2027 sukzessive in Kraft tretende Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter besteht mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage von Montag bis Freitag im Umfang von jeweils bis zu 8 Stunden. Dies gilt auch in den unterrichtsfreien Zeiten (Ferien). Landesrechtlich wurde eine Schließzeit von bis zu 20 Werktagen im Jahr während der Schulferien festgelegt.

Der Rechtsanspruch besteht ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klasse. Er beginnt mit dem individuellen tatsächlichen Schuleintritt, das heißt mit Beginn des Unterrichts am 1. Schultag und damit nicht in den vorangehenden Sommerferien. Der Anspruch endet mit dem Beginn der fünften Klasse und besteht damit einschließlich der Sommerferien nach der vierten Klasse – bis zum ersten Schultag der fünften Klasse. Ferienangebote sind keine schulischen Veranstaltungen. Sprengel- oder Gemeindegrenzen haben daher keine unmittelbare Relevanz.
 

Die Verantwortung für Angebote in den Ferien ist Aufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis. Sie tragen daher die Verantwortung für deren Organisation und Finanzierung

Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote unter Schulaufsicht sind:

  • Offene Ganztagsschule
  • Gebundene Ganztagsschule
  • Mittagsbetreuung. 

Ansprechpartner für Angebote an den Grundschulen ist:
die jeweilige Gemeinde und an der 
Regierung von Unterfranken die Ganztagskoordinatorinnen: Stefanie Neubauer  E-Mail: ganztag_gms@reg-ufr.bayern.de und Christine Fell E-Mail: ganztag_gms@reg-ufr.bayern.de, Tel.: 0931/380-0

Ansprechpartner für Angebote an den Förderschulen:      Gerwin Wild E-Mail: gerwin.wild@reg-ufr.bayern.de, Tel.: 0931/380-0

Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in der jeweiligen Gemeinde sind v.a.

Angebote können auch gemeindeübergreifend eingerichtet werden.

Der Rechsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung bezieht sich im Schuljahr 2026/27 auf Kinder der 1. Klasse im Grundschulalter.  

 

Bitte registrieren Sie sich auf: https://www.unser-ferienprogramm.de/lrasw 

 

Dies ist nur für unsere Planungen und stellt noch keine Zusage dar. Sie erhalten Benachrichtigung per Email. 

Ein Anspruch auf Schülerbeförderung kann sich nur im Zusammenhang mit dem Besuch schulischer Veranstaltungen ergeben. Ferienangebote sind keine schulischen Veranstaltungen. Es besteht also kein Anspruch auf Beförderung in den Ferien. 

Es ist vorgesehen, dass Erziehungsberechtigte den zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bis zum 30.04. des jeweiligen Kalenderjahres über den Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme während der Schultage und in den Ferien im Zeitraum ab dem ersten Schultag des kommenden Schuljahres bis zum letzten Werktag vor dem ersten Schultag des darauffolgenden Schuljahres in Kenntnis setzen. 

Um den Familien jedoch mehr Zeit für die Planungen zu geben, gilt für das Jahr 2026 als Stichtag der 22. Mai 2026.

Die Anmeldung des Bedarfs für Ferienbetreuung ist kostenfrei. 

Bei der konkreten Buchung für eine Betreuung, erfragen Sie die Kosten bitte bei dem Veranstalter. 

Elternbeiträge können erhoben werden.

  • https://www.unser-ferienprogramm.de/lrasw

Kontakt

Katrin Schauer

Eva Hander

Organisationseinheit

Wirtschaftliche Jugendhilfe, Aufsicht über Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege (21.3)
Mehr Informationen

Stand: 04.05.2026
Soziale Dienste 2 (21.2) , Wirtschaftliche Jugendhilfe, Aufsicht über Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege (21.3)
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