Der Personalrat wird durch die Wahl der Beschäftigten legitimiert, deren Anliegen und Interessen auf kollektiver Ebene gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Er ist Repräsentant der Gesamtheit der Beschäftigten.
Aufgaben im Überblick
Grundlage für die Rechte, Aufgaben und Tätigkeiten des Personalrats ist das Bayerische Personalvertretungsgesetz.
Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen eine optimale Nutzung unseres Internetauftritts zu ermöglichen. Neben technisch notwendigen Cookies werden funktionale Cookies und Cookies für externe Medien (Videos) gesetzt.
Sie können diese Einstellungen anpassen oder allen Cookies direkt zustimmen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.