Liegenschaftsverwaltung (11.2)
Die Liegenschaftsverwaltung ist Ansprechpartner für die Bewirtschaftung und Verwaltung der Gebäude und Grundstücke der Landkreisliegenschaften in der Zuständigkeit des Hochbauamts. Die Arbeitssicherheit- und der Gesundheitsschutz sowie der Behördenselbstschutz sind ebenfalls in der Liegenschaftsverwaltung verortet.
Aufgaben im Überblick
- Verwaltung der sich in der Zuständigkeit des Hochbauamts befindlichen Liegenschaften des Landkreises sowie Ver- u. Anmieten, Verpachten u. Pachten von Liegenschaften entsprechend den betrieblichen Anforderungen
- Genehmigung und Abwicklung der Nutzung von in der Zuständigkeit des Hochbauamts befindlichen landkreiseigenen Liegenschaften durch Dritte
- Organisation und Überwachung der Reinigung der Liegenschaften und Pflege der Außenanlagen in Zusammenarbeit mit den eigenen Reinigungsdiensten und dem Bauhof
- Schließanlagen u. Schlüsselverwaltung
- Energiebewirtschaftung
- Schulaufsichtliche Genehmigungsverfahren bei baulichen Maßnahmen des Landkreises
- Raumprogramme bei baulichen Maßnahmen des Landkreises
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Behördenselbstschutz
