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© Anand Anders

Soziale Hilfen und Hilfsangebote in Stadt und Landkreis

Manche trifft die Corona-Krise besonders hart

Schweinfurt Stadt und Landkreis. Arbeiten von zu Hause oder gar um den Arbeitsplatz bangen, wenig bis gar keine sozialen Kontakte oder gar die Sorge um kranke Angehörige – viele Menschen sind direkt oder indirekt von der Corona-Krise betroffen. Doch manche trifft es womöglich noch etwas härter. Im Folgenden haben wir, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, daher einige zentrale Kontakte zusammengestellt, bei denen Bedürftige Hilfe bekommen.

Freiwilligenagentur GemeinSinn
Eine ganze Reihe diverser ehrenamtlicher Dienstleistungen bietet die Freiwilligenagentur GemeinSinn des Landkreises Schweinfurt. Ob Hilfe beim Einkaufen oder technische Unterstützung beim Installieren von Computer und Internet – Bürger, die ehrenamtlich helfen wollen oder Hilfe bei der Bewältigung derzeitiger Alltagsprobleme brauchen, können sich an die Freiwilligenagentur wenden. Diese hat zur Koordination der Unterstützungsangebote und der Hilfegesuche eine eigene Plattform unter www.freiwilligenagentur-gemeinsinn.de/corona-hilfe eingerichtet.

Diakonie
Eine Ergänzung zum Angebot der Freiwilligenagentur bietet die Diakonie Schweinfurt. Diese hat eine Telefon-Hotline geschalten für Privatpersonen in sozialen Notlagen. Die Hotline 01512/7135608 ist Montag bis Freitag von 8.30 bis 16 Uhr erreichbar. Unter dieser Nummer vermittelt die Diakonie Hilfen für Menschen, die zum Beispiel Unterstützung bei Online-Antragsstellungen benötigten, da derzeit Behördenbesuche nicht möglich sind. Arbeitsrechtliche Fragen können hier allerdings nicht beantwortet werden.

Caritas
Seit der geltenden Ausgangsbeschränkung haben auch die beiden Tafeln in Schweinfurt und Gerolzhofen geschlossen. In dringenden Bedarfsfällen können Bedürftige Kontakt mit dem Allgemeinen Sozialdienst des Caritasverbands Schweinfurt aufnehmen unter Telefon 09721/7158-30 oder 7158-35 oder per E-Mail an asbd@caritas-schweinfurt.de

Nicht-Deutschsprachige
Die wichtigsten Informationen insbesondere zum Thema Ausgangsbeschränkung sowie Verhaltenstipps und Hygieneregeln, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen hat das Landratsamt Schweinfurt auch in anderen Sprachen zusammengestellt. Unter www.landkreis-schweinfurt.de/coronavirus gibt es Links zu den Infoblättern in Englisch, Französisch, Italienisch, Rumänisch und Arabisch.

Gesetzesänderungen der Bundesregierung helfen Bürgern
Der Bundestag hat am 25. März 2020 ein Gesetz für den leichteren Zugang zu Sozialleistungen beschlossen. Einer Zustimmung im Bundesrat vorausgesetzt, wird dieses am kommenden Samstag, den 28. März, in Kraft treten. Die Änderungen sollen helfen, die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abzufedern.

Arbeitslosengeld II: Leistungen für mehr Personen
Die Corona-Krise kann kurzfristig zu erheblichen Einkommenseinbußen führen. Dies kann alle Erwerbstätigen betreffen, insbesondere aber Kleinunternehmer und sogenannte Solo-Selbständige. Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosegeld II) können deswegen vorübergehend einfacher ausgezahlt werden. Dafür erfolgt u.a. befristet eine Aussetzung der Berücksichtigung von Vermögen sowie eine vollständige Anerkennung der anfallenden Kosten für die Wohnung.

  • Zuständig für den Landkreis Schweinfurt ist das Jobcenter Landkreis Schweinfurtin der Agentur für Arbeit Schweinfurt (Kornacherstraße 6, 97421 Schweinfurt). Dieses ist per E-Mail an Jobcenter-LK-Schweinfurt@jobcenter-ge.de oder telefonisch unter der Nummer 09721/547-650 erreichbar.
  • Zuständig für die Stadt Schweinfurt ist das Jobcenter der Stadt Schweinfurt erreichbar unter Telefon 09721/51-9899, -9829 oder -9830. Weitere Infos unter www.schweinfurt.de/jobcenter

Zuschuss für mehr Familien – Prüfung des Kinderzuschlags
Familien, bei denen sich aktuell das Einkommen durch Kurzarbeit, Arbeitslosengeld oder geringere Einnahmen reduziert, können leichter den Kinderzuschlag erhalten. Die Prüfung von Einkommen und Vermögen wird vorübergehend geändert, um die Leistung unbürokratischer zugänglich zu machen und Notsituationen leichter abzufangen. Zuständig ist die Familienkasse Bayern-Nord. Diese ist per E-Mail an Familienkasse-Bayern-Nord@arbeitsagentur.de oder telefonisch unter der Nummer 0800/455 55 30 erreichbar.

Weitere Gesetzesänderungen für Kurzarbeiter, Rentner, Familien und Mieter
Beschlossen wurden daneben vom Bundestag auch weitere Gesetzesänderungen. So wird es möglich sein während der Kurzarbeit durch einen Aushilfsjob in einem systemrelevanten Bereich Geld hinzuzuverdienen. Die Höchstdauer von kurzfristigen Beschäftigungen wird verlängert, auch können Rentner vorübergehend mehr zu ihrer Altersrente hinzuverdienen. Familien sollen eine Unterstützung erhalten, wenn auf Grund der Schließung von Schulen und Kindergärten die Beschäftigung nicht ausgeübt werden kann. Letztlich werden auch im Kündigungsschutz oder bei Darlehen Änderungen erfolgen, um Bürger bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten zu schützen.

Eine Übersicht über die genannten regionalen Hilfsangebote sowie die Gesetzesänderungen der Bundesregierung steht auf der Internetseite des Landratsamts Schweinfurt.