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© Anand Anders

Anträge abrufbar: Soforthilfeprogramm nach Hochwasser im Juli 2021

Auch Landkreis Schweinfurt bei Finanz- und Soforthilfeaktion berücksichtigt

Landkreis Schweinfurt. Die Bayerische Staatsregierung hat ein umfangreiches Hilfs-Paket für die Hochwasseropfer beschlossen, an dem sich der Bund zu 50 Prozent beteiligt.

Wie das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat mitgeteilt hat, erhalten Bürgerinnen und Bürger zur Beseitigung der Hochwasserschäden vom Juli 2021, auf Antrag und bei Erfüllung der Voraussetzungen, eine finanzielle Soforthilfe. Die Bayerische Staatsregierung unterstützt demnach die von der Hochwasserkatastrophe besonders betroffenen Gebiete in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Ansbach, Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim, Erlangen/Höchstadt, Fürth, Kitzingen, Schweinfurt und Hof durch ein entsprechendes Soforthilfeprogramm.

Da auch der Landkreis Schweinfurt - insbesondere durch den „Überlauf“ der Volkach - stark getroffen war, können die betroffenen Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich bis spätestens 30.09.2021 entsprechende Anträge beim Landratsamt Schweinfurt einreichen (ausgenommen die Anträge für Unternehmen, hier gelten andere Fristen).

 + + + Bitte beachten Sie auch die gesonderten Informationen für Unternehmen weiter unten stehend sowie weiterführende Informationen für Unternehmen hier + + + 

Es ist grundsätzlich parallel eine Beantragung nach der Richtlinie für Soforthilfe und – bei existenzbedrohender Situation – nach der Härtefondsrichtlinie möglich. Die Soforthilfe wird bei eventueller Gewährung weiterer Finanzhilfen für denselben Zweck angerechnet.

Anträge sind online abrufbar – Einzureichen grundsätzlich bis zum 30.09.2021 (ausgenommen die Anträge für Unternehmen)

Die Anträge sowie die gesetzlichen Grundlagen (inkl. Datenschutzerklärung) können Bürgerinnen und Bürger im Folgenden einsehen. Die Anträge können ausgefüllt beim Landratsamt Schweinfurt, Sachgebiet 30 „Kommunales und Ordnungsaufgaben“, Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt, schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.

Soforthilfen

Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“

Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ für Privathaushalte

Soforthilferichtlinie „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“

Notstandsbeihilfen/Staatsbürgschaften

Antrag auf Gewährung von Notstandsbeihilfen und/oder Staatsbürgschaften aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“

Antrag auf Notstandsbeihilfen/Staatsbürgschaften (Berechnungsbogen) 

Härtefondsrichtlinie

Gesonderte Informationen für Unternehmen

Antrag auf Gewährung einer Soforthilfe für Unternehmen/Freie Berufe/gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur

Richtlinien für Unternehmen/Freie Berufe/gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur

Hinweise zum Datenschutz

Datenschutzhinweise

EU-Veröffentlichungspflicht - Verordnung Nr. 651/2014

EU-Veröffentlichungspflicht - EU-Verordnung Nr. 702/2014