Landkreis Schweinfurt. Mit Blick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder setzt das Landratsamt Schweinfurt auf eine frühzeitige und bedarfsgerechte Planung. Eltern, deren Kinder im September 2026 eingeschult werden, sind aktuell dazu aufgerufen, ihren voraussichtlichen Betreuungsbedarf für das Schuljahr 2026/2027 sowie die Sommerferien 2027 digital zu melden. Hierzu wurden Informationsschreiben an die Eltern verschickt.
Zum 1. August 2026 tritt das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) in Kraft. Damit haben Kinder der kommenden ersten Jahrgangsstufe erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung – sowohl während der Schulzeit als auch in den Ferien. An maximal 20 Werktagen pro Kalenderjahr besteht keine Betreuungspflicht. In den Folgejahren wird der Rechtsanspruch schrittweise auf die Jahrgangsstufen zwei bis vier ausgeweitet.
Um das Angebot im Landkreis Schweinfurt zukunftsorientiert und passgenau auf die Bedürfnisse der Familien abzustimmen, ist eine fundierte Datenbasis wichtig. Die Verwaltung hat daher alle betroffenen Eltern um eine Rückmeldung bis spätestens 22. Mai 2026 gebeten.
Die Bedarfsmitteilung erfolgt über eine zentrale Online-Plattform. Der entsprechende Zugang wurde den Eltern digital über die Kindertageseinrichtungen sowie über die Gemeindeverwaltung übermittelt.
Finale Registrierung über örtliche Träger oder Gemeinden nötig
Das Landratsamt weist darauf hin, dass diese Abfrage zunächst der überörtlichen und organisatorischen Planung dient und somit unverbindlich ist. Eltern müssen ihre Kinder für einen Betreuungsplatz zu einem späteren Zeitpunkt verbindlich bei dem jeweiligen Träger vor Ort oder über ihre Gemeinde anmelden. Hierzu werden die Eltern nochmals gesondert informiert.
Hintergrund der Bedarfsermittlung:
Der Landkreis Schweinfurt arbeitet intensiv an der Umsetzung des Ganztagsausbaus, um eine hohe Betreuungsqualität und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherzustellen. Die aktuelle Abfrage ist ein zentraler Baustein in diesem Prozess.
