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Förderung für kleine Betriebe stärkt die Nahversorgung im Dorf

Jetzt über die Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung informieren!

Kurze Wege zum Einkaufen, eine Bäckerei oder Metzgerei vor Ort, ein Dorfwirtshaus als Treffpunkt, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen oder ein Handwerksbetrieb – eine gute Nahversorgung macht das Leben im ländlichen Raum lebenswerter. Deshalb unterstützt das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken im Rahmen von Dorferneuerungsverfahren Investitionen von Kleinstunternehmen, die zur Grundversorgung der Bevölkerung beitragen. 

Gefördert werden können bestehende und neu gegründete Kleinstunternehmen in Fördergebieten der Dorferneuerungsverfahren in Unterfranken. Fördergebiete können in Altortbereichen von Ortschaften mit bis zu 2.000 Einwohnern ausgewiesen werden. 

Unterstützt werden Investitionen, die die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen beziehungsweise wiederkehrenden Bedarfs sichern oder verbessern. Gleichzeitig trägt das Förderprogramm dazu bei, leerstehende oder von Leerstand bedrohte Gebäude sinnvoll zu nutzen und Ortskerne zu stärken. 

Die zuwendungsfähigen Investitionskosten müssen mindestens 10.000 Euro betragen. Der Fördersatz kann bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, die maximale Fördersumme liegt bei 200.000 Euro. 

Wichtige Voraussetzungen für eine Förderung:

  • Das Vorhaben liegt im Fördergebiet eines Dorferneuerungsverfahrens. 
  • Das Unternehmen ist ein Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro. 
  • Das Unternehmen ist eigenständig und erbringt Güter oder Dienstleistungen der Grundversorgung. 
  • Die fachliche Qualifikation des Antragstellers ist nachgewiesen. Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens und seine Gesamtfinanzierung sind gesichert. 
  • Mit dem Vorhaben darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids begonnen werden. 

Das Merkblatt zum Förderprogramm sowie die Antragsunterlagen sind im Internet verfügbar. Vor einer Antragstellung wird dringend empfohlen, sich frühzeitig mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken in Verbindung zu setzen.

Im Landkreis Schweinfurt wurde zuletzt im Bereich “Mobilitätsdienstleistung” der Kauf eines VW Caddy zur Rollstuhlbeförderung der Firma Ingbert Hußlein in Stadtlauringen gefördert. Außerdem erhielt die Metzgerei Schoppel in Stadtlauringen für die Modernisierung und Neuanschaffung zweier Maschinen eine Förderung. Diese Modernisierung von Maschinen in Metzgereien, Bäckereien und Gastroküchen machen den Großteil der Förderungen in Unterfranken aus. In den letzten beiden Jahren ist noch die Modernisierung der Kühltechnik zum Energiesparen dazu gekommen.

Ansprechpartner: Herr Kern, Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken, Tel. 0931 4101-0, E-Mail: poststelle@ale-ufr.bayern.de