Der behördliche Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz in der Landratsamtsverwaltung hinzuwirken. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Aufgaben im Überblick
Bearbeitung von Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, die Beschwerden gegen die Datenverarbeitung der Behörde erheben
Beratung der Beschäftigten des Landratsamtes in Fragen des Datenschutzes
Freigabe automatisierter Verfahren
Führung des Verfahrensverzeichnisses
Mitwirkung bei der Beantwortung von Auskunftsersuchen
Mitwirkung bei Maßnahmen zur Gewährleistung der technischen Datensicherheit
Beratung der Gemeinden in Fragen des Datenschutzes (Gemeinden haben einen eigenen Datenschutzbeauftragten)
In Fragen des Datenschutzes, die nicht eine Behörde betreffen (z.B. Firmen), wenden Sie sich bitte an das Bayer. Landesamt für Datenschutzaufsicht (www.lda.bayern.de)
Eine vollständige Übersicht unserer Leistungen finden Sie im Bereich
Serviceleistungen und Informationen
: