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© Luftbild Müller

Machbarkeitsstudie Conn Barracks

Die Entwicklungsplanungen für einen Gewerbepark auf dem Gebiet der Conn Barracks müssen unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes, der Lärmemissionen sowie der weiteren Ergebnisse der Altlastenuntersuchung erfolgen. Daneben ist auch eine Lösung für die Anbindung des Gewerbeparks an die B 303 während der Nutzung von Teilen der Conn Barracks als Aufnahmeeinrichtung des Freistaats Bayern zu finden. Zu diesen Fragestellungen wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt.

Mit der Machbarkeitsstudie sollte die Frage beantwortet werden, ob eine Nutzung des Areals der Conn Barracks als Gewerbepark mit mindestens 100 ha Nettofläche möglich und wirtschaftlich umsetzbar ist. Aufbauend auf den vorhandenen Unterlagen und Studien sollen in der Machbarkeitsstudie insbesondere Ansatzpunkte zur schalltechnischen Optimierung erarbeitet werden, um die als Gewerbe- oder Industriegebiet nutzbare Fläche zu maximieren.

Auf dem Gelände befindet sich eine große Saatkrähenkolonie, daneben befinden sich insbesondere im südlichen Bereich Flächen mit hoher ökologischer Bedeutung. Im Themenfeld Natur- und Artenschutz wurde deswegen untersucht, welche Beschränkungen bei der gewerblichen Nachnutzung der Flächen beachtet werden müssen und welche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind.

Daneben war auch die Untersuchung und Bewertung der Verkehrserschließung des Geländes Aufgabe der Machbarkeitsstudie. Die erforderlichen Kosten für Rückbau und Erschließung sollten letztlich ebenso wie ggf. erforderliche bauliche Lärmschutzmaßnahmen geschätzt werden.                                                    

Ergebnis der Machbarkeitsstudie war, dass ein Gewerbepark mit mindestens 100 ha Nettofläche grundsätzlich möglich ist. Der Gewerbepark könnte in zentralen Bereichen als eingeschränktes Industriegebiet ausgewiesen werden, einschränkend wirken sich hier die auf Grund der Wohnbebauung in Geldersheim, Niederwerrn und Schweinfurt-Bergl zulässigen Lärmemissionen aus.

Darüber hinaus hat die Machbarkeitsstudie dargestellt, dass eine gewerbliche Nutzung des Areals während des Betriebs des Ankerzentrum nur möglich ist, wenn eine Zufahrtsmöglichkeit von der B 303 geschaffen wird. Da das Ankerzentrum die vorhanden Zufahrt blockiert, hat der Bayerische Innenminister im Mai 2018 die Schaffung einer solchen zugesagt.

Der Ergebnisbericht der Machbarkeitsstudie zeigt daneben auch, dass eine wirtschaftliche Realiserbarkeit möglich erscheint. Für belastbare Aussagen zu den zu erwartenden Gesamtkosten der Konversion ist eine weitere Konkretisierung (Beplanung des Areals, Altlastensituation, mögliche Schadstoffbelastungen) erforderlich. Die Kosten für die Altlastensanierung, des Rückbaus von Gebäuden und Straßen sowie für den Kauf des Areals müssen hierfür noch ermittelt bzw. verhandelt werden.