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© Luftbild Müller

Altlastenuntersuchung Conn Barracks

Mittlerweile sind die Historische Untersuchung (Phase I, 11/2013 – 07/2015) sowie die Orientierende Untersuchung (Phase IIa, 6/2017 – 11/2018) auf dem Areal der Conn Barracks abgeschlossen. Das Altlastengutachten der Phase IIa stellte fest, dass mindestens sechs Flächen der Kategorie E zuzuordnen sind. Eine weitergehende Detailuntersuchung (Phase IIb) wird bei diesen Kat. E-Flächen gefordert, da der Umfang und die Ausdehnung der Belastungen unklar sind. Eine Rücksprache des Zweckverbandes mit externen Fachleuten hat diese Einschätzung bestätigt. Auf Grund der im Vergleich zu anderen Konversionsflächen risikoreicheren Vornutzung dieser Konversionsfläche und der besonderen Arten von Schadstoffen (Flugplatz) wird die Berücksichtigung der Ergebnisse der Phase IIb zur Risikofolgenabschätzung vor einer Kaufentscheidung empfohlen.

Die BImA wollte zunächst eine Nachbeauftragung zur Phase IIa (orientierende Untersuchung) vornehmen. Dies war vergaberechtlich jedoch nicht möglich. Eine Neuausschreibung musste infolgedessen vom Staatlichen Bauamt Schweinfurt durchgeführt werden, so dass schließlich mit zeitlicher Verzögerung am 14.10.2019 das Auftaktgespräch für diese Untersuchungsphase schließlich stattfinden konnte.

Die Ergebnisse der Altlastenuntersuchung Phase IIb wurden von der BImA für April 2020 angekündigt. Stand Ende Mai 2020 lag der BImA der IIb-Bericht im Entwurf vor und wurden den Fachstellen des Bundes zugeleitet. Die Auftraggeber von Bund und Land haben das beauftragte Büro zur Überarbeitung des Berichtsentwurfs aufgefordert. Das Staatliche Bauamt Schweinfurt hat Ende September 2020 mitgeteilt, dass in Kürze mit der Vorlage zu rechnen sei.  Dem Landratsamt liegen auch im April 2021 noch keine Ergebnisse vom, mit der Umsetzung beauftragten Staatlichen Bauamt Schweinfurt oder der BImA als Auftraggeberin vor. Die von der BImA Anfang 2020 beauftragte Kampfmittelsondierung wurde vom Staatlichen Bauamt bis Mai 2021 noch nicht einmal ausgeschrieben. Die Erkenntnisse aus diesen Untersuchungen sind für die Risikoabwägung vor einer Kaufentscheidung in den Gemeinderäten und im Kreistag eine wichtige Grundlage.

Besonderes Augenmerk wird im weiteren Verfahrensfortgang auf die Abklärung einer möglichen flächigen PFC-Belastung mittels Bohrung von Messstellen sowie - außerhalb der IIB-Untersuchung in einem eigenen Verfahren - einer Festlegung zum Sanierungsfortgang der vorhandenen Tankstellenaltlast gelegt werden.