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BMWK novelliert Energieeffizienzförderung

Endlich können wieder Förderanträge für Energieeffizienzprojekte gestellt werden.

Die novellierten Förderrichtlinien der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss und Kredit bzw. Förderwettbewerb) wurden am 14. Februar 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Seit dem 15. Februar 2024 nehmen das BAFA und VDI VDE IT wieder Förderanträge an.

Damit ist ein über zweimonatiges Aussetzen der Antragsmöglichkeit zu Ende gegangen, das im Wesentlichen auf die Ende November vom Bundesministerium der Finanzen verhängte Haushaltssperre zurückzuführen war.

Stark nachgefragte Fördermöglichkeit für Energieeffizienzprojekte

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz ist auch unter der weniger sperrigen Abkürzung EEW bekannt. Das EEW gibt es schon seit dem Jahr 2019, es verzeichnet seitdem eine starke Nachfrage aus Industrie und Gewerbe. Im Zeitraum von 2019 bis 2022 sind nach Auskunft des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz über 41.000 Maßnahmen bewilligt worden.

Alle wichtigen Informationen zur novellierten Energieeffizienzförderung finden Sie

Ist die Energieeffizienzförderung besser oder schlechter geworden?

Ob die Energieeffizienzförderung durch die Novellierung besser oder schlechter geworden ist, lässt sich mit einem klaren jein beantworten. Während sich beim Wettbewerb Energie und Ressource wenig geändert hat, wurden die BAFA-Fördermodule umfangreich überarbeitet. Das heißt, dass es hier sowohl Verbesserungen als auch Verschlechterungen gibt. Hier ein paar Beispiele:

  • Die maximale Förderung je Vorhaben in den Modulen 2 bis 4 wurde von 15 Mio. EUR auf 20 Mio. EUR angehoben (auch im Förderwettbewerb).
  • In den Fördermodulen 1 bis 4 sind die Fördersätze abgesenkt worden.
  • Eine Förderung bezogen auf die gesamten Investitionskosten ist möglich. Dadurch erübrigt sich die teilweise aufwändige Berechnung der Investitionsmehrkosten.
  • Das Modul 1 steht nur noch kleinen und mittleren Unternehmen zur Verfügung.
  • In der Basisförderung des Moduls 4 müssen kleine und mittlere Unternehmen kein Einsparkonzept mehr einreichen. Es wird allerdings auch nur der Austausch bestimmter Technologien gefördert.
  • Für Projekte zur Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom, zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung sowie zur Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff gibt es einen Dekarbonisierungsbonus.

Haben Sie Fragen zu diesem Artikel oder möchten Sie sich zu Fördermöglichkeiten für Ihre Projekte informieren? Dann sprechen Sie das Servicecenter Förderberatung für die Stadt und den Landkreis Schweinfurt an.

Sie erreichen das Servicecenter Förderberatung von Montag bis Freitag von 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr unter der Telefonnummer: 09721/55-840 oder per E-Mail an die Adresse foerderberatung@lrasw.de.

Und unter diesem Link können Sie sich zu einer Online-Beratung per MS-Teams anmelden.