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Straßenverkehr; Mitwirkung bei der Verkehrsplanung
Straßenverkehr; Mitwirkung bei der Verkehrsplanung
Die Kreisverwaltungsbehörden wirken bei der überörtlichen Verkehrsplanung mit.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde (kreisfreien Stadt oder Landratsamt).
Kontakt
Dipl.-Ing. (FH) Marco Kraus
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Stand: 05.04.2023
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
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Kreisbauhof (41.2)
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Tiefbauamt (SG 41)
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