Lebensmittelpersonal; Belehrung nach §43 IFSG
Personen die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, oder in einer Gemeinschaftsküche arbeiten, bedürfen einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Diese Erstbelehrung darf nicht früher als drei Monate vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit stattfinden.
Online-Belehrung
Bei Nutzung des Online-Verfahrens:
- PC, Notebook, Tablet oder Smartphone
- Stabile Internetverbindung
- Online-Zahlungsverfahren über ePayBL (SEPA Lastschrift, Giropay, PayPal)
Schulung in Präsenz
Das Gesundheitsamt Schweinfurt bietet in regelmäßigen Abständen neben der Online-Belehrung auch Präsenz-Hygienebelehrungen nach dem IfSG an.
Bitte melden Sie sich für eine Schulung in Präsenz über das sichere Kontaktformular an. Wir werden uns bezüglich einer Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Online-Belehrung
- Registrierung/Anmeldung mit E-Mail-Adresse oder Servicekonto (BayernID)
- Interaktive Anwendung mit Video- und Quiz-Elementen
- Bezahlung der Belehrung durch ein Online-Zahlungsverfahren
- Im Anschluss kann die Bescheinigung sowie eine Quittung über die Bezahlung heruntergeladen werden
Schulung in Präsenz
- Bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier mit Foto mit.
- Bitte kommen Sie spätestens 30 Minuten vor Beginn der Belehrung an die Information des Gesundheitsamtes in der Zweigstelle am Hainig (Karl-Götz-Straße 5, 97424 Schweinfurt), um die Gebühr im Voraus zu entrichten (bar oder EC-Karte möglich)
- Die Belehrung dauert etwa eine halbe Stunde
- Die Bescheinigungen werden im Anschluss an die Belehrung ausgehändigt
Folgende Sprachen sind derzeit im Online-Verfahren verfügbar:
- Deutsch
- Französisch
- Arabisch
- Türkisch
- Rumänisch
- Italienisch
- Englisch
Die Kosten für eine Belehrung nach §43 IfSG betragen 26,- €.
Die Bezahlung ist per giropay oder PayPal möglich.
Für die Durchführung der Online-Belehrung empfehlen wir die Anmeldung mit ihrem BundID-Konto. Hierfür ist die Registrierung mit Benutzername und Passwort ausreichend.
Im Anschluss an die Belehrung erhalten Sie Ihre Bescheinigung bequem in Ihr elektronisches Postfach des BundID-Kontos und können diese jederzeit erneut abrufen.
Falls die Belehrung ohne Registrierung durchgeführt wird, kann die Bescheinigung einmalig am Ende der Belehrung heruntergeladen werden.
Kontakt
Organisationseinheit
Hygiene (22.2)