Kinder- und Jugendarbeitsschutz
Die KOJA hält Informationen zum Kinder- und Jugendarbeitsschutz bereit. Kinder und Jugendliche sollen durch die gesetzlichen Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes vor Überbeanspruchung, Überforderung und Gefahren am Arbeitsplatz geschützt werden. Weitere Rechtsgrundlage bildet die Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV).
Darüber hinaus stellt die KOJA Informationen zum Kinder- und Jugendarbeitsschutz zur Mitnahme im Landratsamt Schweinfurt bereit. Kinder und Jugendliche sollen durch die gesetzlichen Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes vor Überbeanspruchung, Überforderung und Gefahren am Arbeitsplatz geschützt werden. Weitere Rechtsgrundlage bildet die Kinderarbeitsschutzverordnung.
Die zentrale Beratung hinsichtlich Regelungen bei Ferienjobs, Betriebspraktika und sonstigen Beschäftigungen Minderjähriger obliegt dem Gewerbeaufsichtsamt Würzburg.
Beratung und Informationen unter:
Regierung von Unterfranken
Tel. 0931/380-1810
Georg-Eydel-Str.13, Haus 4
97082 Würzburg
Kontakt
Andrea Handwerker
Organisationseinheit
Soziale Dienste 2 (21.2)
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Ansprechpartner
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Andrea Handwerker
In der Regel:
Di. 8.00 - 12.00 Uhr
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Einzeltermine nach Vereinbarung