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Immissionsschutz; Beratung und Auskunft

Die zuständigen Immissionsschutzbehörden beraten Bürger und Betreiber von Anlagen über Fragen des Immissionsschutzes.

Zuständige Immissionsschutzbehörden sind in der Regel die Kreisverwaltungsbehörden (also die Landratsämter bzw. die kreisfreien Gemeinden) und in Ausnahmefällen die Regierungen. Sie beraten die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen im Hinblick auf die Antragstellung und die Erfüllung der immissionsschutzrechtlichen Pflichten.

In Genehmigungsverfahren nach anderen Rechtsgebieten geben die Immissionsschutzbehörden als Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen ab.

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden zu immissionsschutzrechtlichen Themen haben, können Sie sich auch an die Immissionsschutzbehörden wenden, die darauf eingehen und Ihnen Auskünfte erteilen werden.

Unsere Ergänzung

Das Landratsamt Schweinfurt ist für das Gebiet des Landkreises Schweinfurt im Regelfall die zuständige Behörde im vorgenannten Sinn.

 

Zuständigkeiten der Umweltschutzfachkräfte: Gemeindebereich:

Frau Riedel 

Tel: 55-583

 

Gerolzhofen 
Gochsheim  
Kolitzheim 
Röthlein 
Schonungen 
Schwebheim 
Sennfeld 

Frau Wiethe 

Tel: 55-584

 

Dittelbrunn  
Euerbach  
Geldersheim  
Niederwerrn  
Poppenhausen  
Stadtlauringen 
Üchtelhausen  
Wasserlosen

Frau Block

Tel: 55-589

 Bergrheinfeld
Dingolshausen
Donnersdorf
Frankenwinheim
Grafenrheinfeld
Grettstadt
Lülsfeld
Michelau i. Stgw.
Oberschwarzach
Schwanfeld
Sulzheim
Waigolshausen
Wipfeld
Werneck

 

 

Stand: 03.04.2023
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)