Menü

Mutter-Kind-Einrichtung

Die Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform ist vor allem für junge Mütter oder Väter geeignet, die sich bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder noch unsicher sind und eine ambulante Hilfe nicht ausreichend ist.

Mütter, aber auch Väter, die allein für ein Kind unter 6 Jahren zu sorgen haben, können gemeinsam mit dem Kind betreut werden, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes benötigen.

Die Betreuung schließt auch ältere Geschwister ein, sofern die Mutter oder der Vater für sie allein zu sorgen hat. Die Betreuung umfasst Leistungen, die die Bedürfnisse der Mutter oder des Vaters sowie des Kindes und seiner Geschwister gleichermaßen berücksichtigen.

Eine schwangere Frau kann auch vor der Geburt des Kindes in dieser Wohnform betreut werden. Die Mutter oder der Vater können eine schulische und berufliche Ausbildung beginnen oder fortführen bzw. eine Berufstätigkeit aufnehmen.

Die Leistung kann auch den notwendigen Unterhalt der betreuten Personen sowie die Krankenhilfe umfassen.

Bei der Auswahl und Gestaltung der einzelnen Wohnform ist die Lebenslage der Familie entscheidend. Möglich sind:

  • Gruppen im Mutter/Vater- und Kind-Heim
  • Appartements im Mutter/Vater- und Kind-Heim
  • Außenwohngruppen von Heimen
  • Wohngemeinschaften
  • Appartementhäuser
  • betreute Einzelwohnungen

Die Versorgung funktioniert nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe: Durch Anleitung und Beratung sollen Mütter und Väter in die Lage versetzt werden, mit ihren Kindern selbständig und eigenverantwortlich zu leben und den Alltag zu bewältigen.

Sie sind alleinerziehend und betreuen ein Kind unter 6 Jahren oder sind schwanger und benötigen Hilfe bei der Versorgung und Betreuung.

Antragstellung auf Hilfe zur Erziehung: Landratsamt Schweinfurt, Amt für Jugend und Familie

Anträge auf Eingliederungshilfe bei vorliegender körperlicher oder geistige Behinderung stellen Sie bitte direkt beim Bezirk Unterfranken (Silcherstr. 5, 97074 Würzburg)

Bitte wenden Sie sich an den für Ihren Wohnort zuständigen Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes. Ihr Antrag wird dann geprüft.
https://www.landkreis-schweinfurt.de/landratsamt/serviceleistungen-informationen/details/detail/erziehungshilfe-beantragung-von-hilfen-zur-erziehung-594 

Das Kind und dessen Eltern werden in Abhängigkeit ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse zu den Kosten der Maßnahme herangezogen.

Kontakt

finanzielle Abwicklung


Jürgen Seufert

Organisationseinheit

Wirtschaftliche Jugendhilfe, Aufsicht über Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege (21.3)
Mehr Informationen

Stand: 15.12.2025
Soziale Dienste 1 (21.1) , Wirtschaftliche Jugendhilfe, Aufsicht über Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege (21.3)
förderung von wohnformen, wohnformen fördern,vater-kind, väter-kinder,väter-mütter-kinder,väter und kinder, vater und kind, Kinder,