Beurkundungen im Jugendamt
Beurkundungen von Vaterschaft und Unterhaltsverpflichtungen
Die Urkundsperson im Jugendamt ist ermächtigt, Beurkundungen gemäß § 59 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, vorzunehmen.
Hierzu zählen insbesondere
- die Anerkennung der Vaterschaft und der jeweiligen Zustimmungserklärungen
- die Unterhaltsverpflichtungen für Kinder bis zum 21. Lebensjahr
- die Unterhaltsverpflichtung für die Mutter eines Kindes, die mit dem Vater nicht verheiratet ist
- Sorgeerklärungen von Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind
Persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung; gültige Ausweispapiere
Terminvereinbarung - bitte hierzu HINWEISE beachten
Aufgrund der hohen Nachfrage ist die Verfügbarkeit von kurzfristigen Terminen sehr eingeschränkt; i.d.R. ist mit einer Wartezeit von 4-6 Wochen zu rechnen.
Die Beurkundungen sind kostenfrei.
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Organisationseinheit
Beistandschaft-Beurkundung-Unterhaltsvorschuss (21.4)
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Zuständig für Beistandschaften, Beratungen in Unterhaltsfragen und Beurkundungen
Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte für persönliche Vorsprachen und Beurkundungen einen Termin.
Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte für persönliche Vorsprachen einen Termin.