Beurkundungen im Jugendamt
Beurkundungen von Vaterschaft und Unterhaltsverpflichtungen
Die Urkundsperson im Jugendamt ist ermächtigt, Beurkundungen gemäß § 59 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, vorzunehmen.
Hierzu zählen insbesondere
- die Anerkennung der Vaterschaft und der jeweiligen Zustimmungserklärungen
- die Unterhaltsverpflichtungen für Kinder bis zum 21. Lebensjahr
- die Unterhaltsverpflichtung für die Mutter eines Kindes, die mit dem Vater nicht verheiratet ist
- Sorgeerklärungen von Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind
Persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung; gültige Ausweispapiere
Terminvereinbarung
Die Beurkundungen sind kostenfrei.
Stand: 05.10.2021
Beistand-, Vormund-& Pflegschaften, Beurkundungen, Unterhaltsvorschuss (21.4)
Beistand-, Vormund-& Pflegschaften, Beurkundungen, Unterhaltsvorschuss (21.4)
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