Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Beurkundungen im Jugendamt

Beurkundungen von Vaterschaft und Unterhaltsverpflichtungen

Die Urkundsperson im Jugendamt ist ermächtigt, Beurkundungen gemäß § 59 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, vorzunehmen.

Hierzu zählen insbesondere 

  • die Anerkennung der Vaterschaft und der jeweiligen Zustimmungserklärungen
  • die Unterhaltsverpflichtungen für Kinder bis zum 21. Lebensjahr
  • die Unterhaltsverpflichtung für die Mutter eines Kindes, die mit dem Vater nicht verheiratet ist
  • Sorgeerklärungen von Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind 

Persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung; gültige Ausweispapiere

Terminvereinbarung - bitte hierzu HINWEISE beachten

Aufgrund der hohen Nachfrage ist die Verfügbarkeit von kurzfristigen Terminen sehr eingeschränkt; i.d.R. ist mit einer Wartezeit von 4-6 Wochen zu rechnen.

Die Beurkundungen sind kostenfrei.

Kontakt

Ewald Thomann

Tanja Eisend

Vincent-Joel Moranz

Organisationseinheit

Beistandschaft-Beurkundung-Unterhaltsvorschuss (21.4)
Mehr Informationen

Stand: 28.06.2023
Beistandschaft-Beurkundung-Unterhaltsvorschuss (21.4)
Vaterschaftsfeststellung und -Anerkennung,