Zuteilung von Kennzeichen für ein Quad
Regelungen für die Zuteilung von Kennzeichen für ein Quad
Für die Zuteilung von Kennzeichen für ein Quad gelten folgende Regelungen:
- Für Quads werden immer zwei Kennzeichen zugeteilt.
- Es sind entweder zweizeilige Kennzeichen oder einzeilige Kennzeichen zulässig.
- Leichtkraftradkennzeichen (255 x 130 mm) dürfen für Quads grundsätzlich nicht zugeteilt werden, auch wenn sie als "Zugmaschine-Ackerschlepper" ausgeschlüsselt sind!
- Ebenso sind Kraftrad-/Motorrad-Kennzeichen für Quads nicht zulässig.
Bei Unklarheiten empfehlen wir Ihnen dringend, sich vorab telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen. So können Sie sich ggf. unnötige Wartezeiten ersparen.
Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.
Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.
Sie haben die Möglichkeit, folgende Anträge elektronisch an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
- Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges (mit/ohne Halterwechsel, mit/ohne Wechsel des Zulassungsbezirkes, mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
- Neuzulassung eines Fahrzeuges mit EG-Typgenehmigung
- Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges (mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
- Änderung von Halterdaten (Namens-/Adressänderungen)
- Tageszulassung
Entsprechende Anleitungen zur Nutzung des Internetportals finden Sie unten in der Rubrik "Formulare".
Übersicht über die gängigen Zulassungsvorgänge und die jeweils benötigten Unterlagen
Zulassungsbehörde (31.3)