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Lebensmittelpersonal; Belehrung nach §43 IFSG

Personen die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, oder in einer Gemeinschaftsküche arbeiten, bedürfen einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Diese Erstbelehrung darf nicht früher als drei Monate vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit stattfinden.

Die Belehrung nach §43 IfSG können Sie über unser, durch IT-Niedersachsen zur Verfügung gestelltes, Online-Verfahren bequem von Zuhause durchführen. 

Online-Belehrung

Bei Nutzung des Online-Verfahrens:

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone
  • Stabile Internetverbindung
  • Online-Zahlungsverfahren über ePayBL (Kreditkarte, Giropay, PayPal)

Schulung in Präsenz

Das Gesundheitsamt Schweinfurt bietet in regelmäßigen Abständen neben der Online-Belehrung auch Präsenz-Hygienebelehrungen nach dem IfSG an.

Bitte melden Sie sich für eine Schulung in Präsenz über das sichere Kontaktformular. Wir werden uns bezüglich einer Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Online-Belehrung

  • Registrierung/Anmeldung mit E-Mail-Adresse oder Servicekonto (BundID, Elster)
  • Interaktive Anwendung mit Video- und Quiz-Elementen
  • Bezahlung der Belehrung durch ein Online-Zahlungsverfahren
  • Im Anschluss kann die Bescheinigung sowie eine Quittung über die Bezahlung heruntergeladen werden

Schulung in Präsenz

  • Bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier mit Foto mit
  • Bitte kommen Sie spätestens 30 Minuten vor Beginn der Belehrung an die Information des Gesundheitsamtes in der Zweigstelle am Hainig (Karl-Götz-Straße 5, 97424 Schweinfurt), um die Gebühr im Voraus zu entrichten (bar oder EC-Karte möglich)
  • Die Belehrung dauert etwa eine halbe Stunde
  • Die Bescheinigungen werden im Anschluss an die Belehrung ausgehändigt

Folgende Sprachen sind derzeit im Online-Verfahren verfügbar:

  • Deutsch
  • Französisch
  • Arabisch
  • Türkisch
  • Rumänisch
  • Italienisch
  • Englisch

Die Kosten für eine Belehrung nach §43 IfSG betragen 26,- €.

Die Bezahlung ist per Kreditkarte, giropay oder PayPal möglich. Die zu belehrende Person muss nicht identisch mit der bezahlenden Person sein. 

Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
 

 

Für die Durchführung der Online-Belehrung empfehlen wir die Anmeldung mit ihrem BundID-Konto. Hierfür ist die Registrierung mit Benutzername und Passwort ausreichend. Im Anschluss an die Belehrung erhalten Sie Ihre Bescheinigung bequem in Ihr elektronisches Postfach des BundID-Kontos und können diese jederzeit erneut abrufen.

Falls die Belehrung ohne Registrierung durchgeführt wird, kann die Bescheinigung einmalig am Ende der Belehrung heruntergeladen werden.

Kontakt

Anmeldung Gesundheitsamt

Organisationseinheit

Stand: 21.03.2024
Hygiene (22.2)
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, Diese ersetzt das frühere Gesundheitszeugnis, Hygienebelehrung, Infektionsschutzbelehrung, Lebensmittelbelehrung,