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Kindertagespflege; Informationen

Die Kindertagespflege ist die familienähnlichste Form der Kindertagesbetreuung für Kleinkinder, aber auch für Kindergarten- und Schulkinder, bei der individuelle Bedürfnisse besonders gut berücksichtigt werden können. Die Betreuung erfolgt durch eine feste Bezugsperson (Tagespflegeperson) in deren Haushalt, im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen. Eine besondere Form der Tagespflege ist die sogenannte Großtagespflege. In deren Rahmen können bis zu 10 Kinder gleichzeitig von bis zu drei Tagespflegepersonen gemeinsam betreut werden. Ab dem neunten Kind in der Großtagespflege muss einer der tätigen Tagespflegepersonen die Qualifikation einer pädagogischen Fachkraft haben. Die hohe Flexibilität der Tagespflege ermöglicht, kurzzeitigem wie auch längerfristigem Betreuungsbedarf gerecht zu werden. Das individuelle Eingehen auf die Kinder, ähnlich wie in der Familie, eine geringe Kinderzahl und die meist wohnortnahe Versorgung sind Vorteile, die viele Eltern schätzen. Die Vermittlung erfolgt über das örtliche Jugendamt oder Tagespflegevereine. Personen, die Tagespflege ausführen wollen, benötigen eine Pflegeerlaubnis, die sie vom zuständigen Jugendamt auf Antrag erhalten. Die Jugendämter bieten zur Vorbereitung auf die Tätigkeit als Tagespflegeperson Qualifizierungslehrgänge an und sind zuständig für die Auszahlung des Tagepflegeentgelts an die Tagespflegepersonen.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme der Elternbeiträge durch den Träger der wirtschaftlichen Jugendhilfe (Jugendamt).

Siehe auch unter: Bayerisches Landesjugendamt

§ 23 Sozialgesetzbuch VIII, Artikel 2, 9, 20, 20a Bayerisches Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz

Jugendämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten; Tagespflegevereine und –börsen

www.kindertagespflege.bayern.de

Unsere Ergänzung

Der Fachdienst Kindertagespflege

-bietet umfassende Information und Beratung zu allen Fragen der Kindertagespflege

-er leistet Vermittlungsunterstützung und begleitende Betreuung

-hält für Tagespflegepersonen Angebote zur Qualifizierung und Fortbildung bereit

- informiert zur Pflegeerlaubnis und Vergütung

- organisiert bei Ausfall der Tagespflegeperson eine Ersatzbetreuung

 

Die Verwaltung zahlt eine laufende Geldleistung an die Kindertagespflegeperson aus und erhebt pauschalierte Kostenbeiträge von den Eltern.

Unsere Ergänzung

finanzielle Abwicklung

Frau Göpfert: Dienstag - Donnerstag zu den Öffnungszeiten 
zuständig Kindertagespflege für die Gemeinden Dingolshausen, Grettstadt, Poppenhausen

Frau Kuhn: während den Öffnungszeiten;
zuständig Kindertagespflege für die Gemeinden Bergrheinfeld, Lülsfeld, Röthlein, Schonungen, Sennfeld 

Frau Biegner: Montag bis Mittwoch;
zuständig Kindertagespflege für alle restlichen Gemeinden im Landkreis Schweinfurt

 

Vermittlung einer Tagespflegeperson:

Frau Alsheimer-Wagenhäuser: Montag, Mittwoch, Donnerstag zu den Öffnungszeiten

Frau Anschütz: Montag bis Freitag zu den Öffnungszeiten

Frau Gram: Montag bis Donnerstag Vormittag, Dienstag Nachmittag

siehe https://www.landkreis-schweinfurt.de/service-infos/serviceleistungen-informationen/ServiceInfos/detail/fachdienst-kindertagespflege-1254/ 

Kontakt

Fachdienst Vermittlung
Maria Alsheimer-Wagenhäuser

Fachdienst Vermittlung
Claudia Anschütz

Fachdienst Vermittlung
Brigitte Gram

Verwaltung finanzielle Förderung
Michaela Biegner

Verwaltung finanzielle Förderung
Gabriele Göpfert

Verwaltung finanzielle Förderung
Tatjana Kuhn

Organisationseinheit

Wirtschaftliche Jugendhilfe, Aufsicht über Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege (21.3)
Mehr Informationen

Stand: 26.01.2021
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
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