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Immissionsschutz; Prüfung von Beschwerden

Es werden Beschwerden, die immissionsschutzrechtliche Sachverhalte betreffen, geprüft.

Die Beschwerden können verschiedene immissionsschutzrechtliche Sachverhalte, wie z. B. Lärmimmissionen, Rauchgas- oder Geruchsimmissionen u. a. betreffen.

Die Beschwerden werden insbesondere hinsichtlich des zu Grunde liegenden Sachverhalts, ihrer rechtlichen und fachlichen Grundlagen, ihrer Verhältnismäßigkeit und weiterer Kriterien geprüft und bearbeitet. 

 

Zuständigkeiten der Umweltschutzfachkräfte:    Gemeindebereich:

Frau Riedel 

Tel: 55-583

 

Gerolzhofen 
Gochsheim 
Kolitzheim 
Röthlein 
Schonungen 
Schwebheim 
Sennfeld 

Frau Wiethe

Tel: 55-584

 

Dittelbrunn  
Euerbach  
Geldersheim  
Niederwerrn  
Poppenhausen  
Stadtlauringen 
Üchtelhausen  
Wasserlosen  

Frau Block

Tel: 55-589

 

Bergrheinfeld
Dingolshausen
Donnersdorf
Frankenwinheim
Grafenrheinfeld
Grettstadt
Lülsfeld
Michelau i. Stgw.
Oberschwarzach
Schwanfeld
Sulzheim
Waigolshausen
Wipfeld
Werneck

 

Stand: 26.06.2023
Immissionsschutz (40.3)