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Grundstückswerte; Beantragung von Verkehrswertgutachten

Bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten bestehen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse zur Ermittlung von Grundstückswerten. Sie erstellen auf Antrag Gutachten über den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke.

Bei jedem Landratsamt und jeder kreisfreien Stadt ist für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich ein Gutachterausschuss gebildet. Mitglieder sind Angehörige von Behörden sowie ehrenamtliche Gutachter (etwa Architekten). Der Ausschuss ist grundsätzlich selbständig und unabhängig tätig. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt).

Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag und gegen Gebühr Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken. Ein solches Gutachten kann auch von einer Privatperson beantragt werden.

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Unsere Ergänzung

 

Hinweis Landratsamt Schweinfurt:

Die Landkreise Haßberge und Schweinfurt haben seit dem 01.01.2017 im Wege der Kooperation eine gemeinsame Geschäftsstelle für ihre jeweiligen Gutachterausschüsse gebildet. Sitz dieser gemeinsamen Geschäftsstelle ist das Landratsamt Haßberge, Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt. Die im Landratsamt Schweinfurt befindliche eigene Geschäftsstelle hat ihren Betrieb mit Ablauf des 31.12.2016 eingestellt.

Die Ansprechpartner in Haßfurt finden Sie unter folgendem Link: Ansprechpartner Hassberge

Zur detaillierten Datenerhebung für die Kaufpreissammlung kontaktieren die Mitarbeiter in Haßfurt auch Eigentümer von Immobilien im Landkreis Schweinfurt und senden ihnen Fragebögen zu. Bitte bringen Sie den Kolleginnen und Kollegen in Haßfurt deshalb dasselbe Vertrauen entgegen, das Sie seinerzeit uns entgegengebracht haben. Herzlichen Dank!

Die Stadt Schweinfurt ist kreisfrei und unterliegt daher nicht unserer Zuständigkeit; sie hat einen eigenen Gutachterauschuss und eine eigene Geschäftsstelle. Näheres finden Sie unter folgendem Link: zur Stadt Schweinfurt

 

Ein Wertgutachten kann jeder Eigentümer oder sonstige Berechtigte an einem Grundstück beantragen.

Fristen und Ausschlusstermine bestehen keine.

Unterlagen für die Erstellung des Gutachtens
Lagepläne, Genehmigungsakten, Grundbuchauszug etc. werden entweder von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses selbst besorgt oder vom Antragsteller angefordert.

Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten werden Gebühren erhoben. Diese richten sich im Regelfall nach dem im Gutachten ermittelten Wert. Daneben können je nach Einzelfall Auslagen hinzukommen.

Organisationseinheit

Denkmalschutz / Grundstücksverkehr / Abgeschlossenheitsbescheinigung (40.4)
Mehr Informationen

Stand: 05.07.2023
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
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