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Bodenrichtwerte; Auskunft

Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten ermittelt und veröffentlicht. Jedermann kann eine Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.

Bodenrichtwerte werden von den selbständigen und unabhängigen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten alle zwei Jahre ermittelt. Sie sind zu veröffentlichen und jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche, auf Grund der Kaufpreissammlung flächendeckend zu ermittelnde Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes. Die durchschnittlichen Lagewerte des Bodens beziehen sich dabei auf eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Richtwertzonen), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche eines Bodenrichtwertgrundstücks bezogen. Das Bodenrichtwertgrundstück ist ein unbebautes, fiktives Grundstück, dessen Grundstücksmerkmale weitgehend mit den vorherrschenden grund- und bodenbezogenen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen der gebildeten Bodenrichtwertzone übereinstimmen. Je Bodenrichtwertzone ist ein Bodenrichtwert anzugeben.

Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen (insbesondere Erschließungszustand, besondere Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt, Nutzungsart) bewirken in der Regel eine entsprechende Abweichung des Verkehrswerts vom Bodenrichtwert.

In Bayern werden die Bodenrichtwerte jeweils zu Begin jedes zweiten Kalenderjahres mit gerader Jahreszahl ermittelt. Erstmals für die Jahre 2009 und 2010 wurden sie in 2011 grundsätzlich flächendeckend ermittelt und nicht mehr nur – wie in der Vergangenheit – für Bauland.

Die Bodenrichtwerte dienen der Übersichtlichkeit und Transparenz des Bodenmarktes und sollen daher ein der Wirklichkeit entsprechendes Abbild der Wertverhältnisse auf dem Bodenmarkt wiedergeben. Sie werden in automatisierter Form auf der Grundlage der amtlichen Geobasisdaten geführt und üblicherweise in Bodenrichtwertkarten dargestellt. 

Unsere Ergänzung

 

! Achtung – wichtige Hinweise:

Die Landkreise Haßberge und Schweinfurt haben seit dem 01.01.2017 im Wege der Kooperation eine gemeinsame Geschäftsstelle für ihre jeweiligen Gutachterausschüsse gebildet. Sitz dieser gemeinsamen Geschäftsstelle ist das Landratsamt Haßberge, Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt. Die im Landratsamt Schweinfurt befindliche eigene Geschäftsstelle hat ihren Betrieb mit Ablauf des 31.12.2016 eingestellt.

Die Ansprechpartner in Haßfurt finden Sie unter folgendem Link: http://www.hassberge.de/325.html?&L=0

Zur detaillierten Datenerhebung für die Kaufpreissammlung kontaktieren die Mitarbeiter in Haßfurt auch Eigentümer von Immobilien im Landkreis Schweinfurt und senden ihnen Fragebögen zu. Bitte bringen Sie den Kolleginnen und Kollegen in Haßfurt deshalb dasselbe Vertrauen entgegen, das Sie seinerzeit uns entgegengebracht haben. Herzlichen Dank!

Die Stadt Schweinfurt ist kreisfrei und unterliegt daher nicht unserer Zuständigkeit; sie hat einen eigenen Gutachterauschuss und eine eigene Geschäftsstelle. Näheres finden Sie unter folgendem Link: https://www.schweinfurt.de/rathaus-politik/buergerserviceportal/stichwortverzeichnis-a-z/4698.Leistungen.html?detID=15099

Bodenrichtwertauskünfte werden von der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses grundsätzlich schriftlich erteilt.

Bei einigen Gutachterausschüssen liegen die Bodenrichtwerte in digitaler Form vor und können auf digitalen Datenträgern bezogen oder über das Internet abgefragt werden.

Bodenrichtwertauskünfte werden grundsätzlich gegen Gebühr erteilt.
Unsere Ergänzung

Die Richtwertlisten 1990 bis 2016 werden kostenlos im PDF-Format zum Download angeboten.

Für Fragen zu den Kosten und der Verfügbarkeit von allen weiteren Leistungen bitten wir um Kontaktaufnahme mit der gemeinsamen Geschäftsstelle im Landratsamt Haßberge.

Bodenrichtwerte Bayern - Vernetztes Bodenrichtwertinformationssystem (VBORIS)
 

Über das Vernetzte Bodenrichtwertinformationssystem (VBORIS) werden Informationen zu Bodenrichtwerten bereitgestellt. Bayernweit gibt es verschiedene Auskunftssysteme für Bodenrichtwerte. Wenn Sie ein Flurstück wählen, wird Ihnen ein Link zum Auskunftsdienst des zuständigen Gutachterausschusses angezeigt.

Organisationseinheit

Denkmalschutz / Grundstücksverkehr / Abgeschlossenheitsbescheinigung (40.4)
Mehr Informationen

Stand: 10.04.2024
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)