Beratung Unterhalt Volljährige
Beratung über bestehende Unterhaltsansprüche nach Volljährigkeit
Volljährige haben bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegen die Eltern (§18 Abs. 4 SGB VIII).
Die Prüfung des bestehenden Unterhaltsanspruchs schließt immer beide Elternteile ein. Eine gerichtliche Durchsetzung ist durch den Berater nicht möglich.
Persönliche Vorsprache des Volljährigen nach Terminvereinbarung.
Die Beratung ist kostenlos.
Beistand-, Vormund-& Pflegschaften, Beurkundungen, Unterhaltsvorschuss (21.4)
Ansprechpartner
Ewald Thomann
Zuständig für Beistandschaften, Beratungen in Unterhaltsfragen und Beurkundungen
Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte für persönliche Vorsprachen und Beurkundungen einen Termin.
Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt
Tanja Eisend
Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte für persönliche Vorsprachen einen Termin.
Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt
Sophia Wilm
Beistandschaften, Beratungen in Unterhaltsfragen und Beurkundungen
Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbren Sie bitte für persönliche Vorrsprachen einen Termin.
Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt