Im Arbeitsbereich 42.1 des Umweltamtes befinden sich die Untere Abfallbehörde und die Untere Bodenschutzbehörde.
Aufgaben im Überblick
Als staatliche Abfallbehörde gehören zu unseren Aufgaben insbesondere:
Maßnahmen bei unzulässigen Abfallentsorgungen
Überwachung der Abfallverwertung und Abfallbeseitigung
Deponieüberwachung
Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren
Klärschlammüberwachung
Zu unseren Aufgaben zählt jedoch nichtdie Abfallwirtschaft, denn für die Müllabfuhr, das Schadstoffmobil, den Betrieb des Abfallwirtschaftszentrums und der Kompostanlagen ist der Landkreis als Kommune zuständig.
Zu den Aufgaben als Bodenschutzbehörde zählen u.a.:
Erfassung, Erkundung und Sanierung von Altlasten
Vorsorgender Bodenschutz bei der Aufbringung von Materialien auf offene Flächen
Bearbeitung von Schadensfällen mit Besorgnis einer Boden- oder Gewässerverunreinigung (Bsp. Ölunfälle)
Eine vollständige Übersicht unserer Leistungen finden Sie im Bereich
Serviceleistungen und Informationen
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