Der Landkreise kann Versicherungen abschließen, um sich gegen verschiedenste Risiken abzusichern.
Durch Versicherungen können z. B. Risiken für landkreiseigene Gebäude wie Feuer, Einbruch-Diebstahl oder aber auch Pflegekinder und Tagespflegepersonen (HV-Schäden) und Feuerwehrführungskräfte (HV, Unfall) abgesichert werden. Es kann auch eine Vermögenseigenschadens- sowie kommunale Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
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