Der Landkreis ist Sachaufwandsträger für weiterführende Schulen. Zudem werden Gastschulverhältnisse genehmigt und Kosten- bzw. Gastschulbeitrag abgerechnet.
Zu seinen Aufgaben gehört auch die Prüfung und Genehmigung von Gastschulverhältnissen sowie die Abrechnung von Gastschulbeiträgen bzw. Kostenersatz mit anderen Kommunen. Für Berufsschüler organisiert der Landkreis bei notwendiger auswärtiger Unterbringung einen Wohnheimplatz.
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