Personalausweis- oder eID-Karte; Zurücksetzung der PIN
Sie können die PIN Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte zurücksetzen lassen, entweder online oder persönlich
Um sich online bei Unternehmen und Behörden auszuweisen, benötigen Sie die PIN Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte. Haben Sie Ihre selbst gesetzte PIN vergessen oder den PIN-Brief verlegt, können Sie die PIN auf zwei Wegen neu setzen lassen.
Online (PIN-Rücksetzdienst): Sie bestellen einen PIN-Rücksetzbrief auf www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Der Brief enthält eine neue PIN, einen Aktivierungscode und einen QR-Code. Er wird per POSTIDENT an die im Ausweis gespeicherte deutsche Meldeadresse zugestellt, in der Regel innerhalb von sieben Werktagen.
Vor Ort: Sie wenden sich an eine beliebige Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde (z. B. Bürgerbüro, Rathaus). Dort wird die PIN direkt neu gesetzt.
Die Einmal-PIN aus dem PIN-Brief können Sie außerdem in eine persönliche PIN ändern, entweder bei der Aushändigung des Dokuments in der Behörde oder selbst am Smartphone oder an einem Bürgerterminal.
Für beide Wege:
- Sie besitzen einen gültigen Personalausweis oder eine gültige eID-Karte.
Zusätzlich für die Online-Bestellung:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie haben eine aktuelle deutsche Meldeadresse, die im Ausweis gespeichert ist.
- Sie haben ein Smartphone mit aktiviertem NFC oder ein geeignetes Kartenlesegerät.
- Die AusweisApp ist installiert (kostenlos für Android, iOS und andere Systeme). Am Computer muss sie vor der Bestellung geöffnet und mit Smartphone oder Kartenleser gekoppelt sein.
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) kann für die Online-Bestellung nicht verwendet werden. Inhaber wenden sich an ihre Ausländerbehörde.
Online:
- Bestellen: Rufen Sie www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de auf (am besten mit dem Smartphone) und starten Sie den Bestellvorgang. Verbinden Sie sich mit der AusweisApp und bestätigen Sie die Bestellung mit Ausweis und CAN.
- Brief erhalten: Der Brief wird per POSTIDENT zugestellt. Sind Sie nicht anzutreffen, können Sie ihn innerhalb von sieben Werktagen in der zuständigen Postfiliale abholen. Weisen Sie sich in beiden Fällen aus.
- Aktivierung durchführen: Scannen Sie den QR-Code aus dem Brief oder geben Sie den Aktivierungscode auf der Website von Hand ein, und bestätigen Sie mit Ausweis und CAN. Der Aktivierungscode ist 90 Tage gültig. Führen Sie die Aktivierung zeitnah durch, sonst ist die neue PIN nicht nutzbar.
- Eigene PIN festlegen: Ändern Sie die PIN aus dem Brief in eine selbst gewählte 6-stellige PIN, entweder über den Button nach der Aktivierung oder direkt in der AusweisApp unter „PIN ändern“.
Vor Ort:
Setzen Sie sich mit einer beliebigen Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde (z. B. Bürgerbüro, Rathaus) in Verbindung und lassen Sie die PIN dort neu setzen.
- Mit der Bestellung des PIN-Rücksetzbriefs wird die alte PIN ungültig und der Online-Ausweis deaktiviert. Die Bestellung kann nicht storniert werden, auch wenn Sie Ihre alte PIN wiederfinden. Der Online-Ausweis ist erst nach Aktivierung mit dem Brief wieder nutzbar.
- Bestellen Sie nicht mehrfach. Frühere Briefe werden dadurch ungültig, es gilt nur der Code des zuletzt bestellten Briefs.
- Der Brief wird ausschließlich an die im Chip gespeicherte deutsche Meldeadresse gesendet. Eine Umleitung oder Entgegennahme durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich. In diesem Fall setzen Sie die PIN vor Ort bei einer Behörde neu.
- Die PUK finden Sie nur im ursprünglichen PIN-Brief. Sie wird nicht erneut ausgestellt.
- Bei der Meldung „Gültigkeitsprüfung fehlgeschlagen“ wurde der Ausweis als verloren oder gestohlen gemeldet. Die Sperrung muss zuerst bei der Personalausweisbehörde aufgehoben werden.
- Bei Verbindungsfehlern hilft meist ein Smartphone ohne Kopplung an einen Computer, mit Chrome oder Edge. Entfernen Sie außerdem die Schutzhülle, damit NFC zuverlässig funktioniert.
- Wer unter 16 Jahre alt ist, kann den Dienst nicht nutzen.
- Vor Ort: in der Regel direkt bei Vorsprache
- Online: Zustellung des PIN-Rücksetzbriefs in der Regel innerhalb von sieben Werktagen
- Personalausweis oder eID-Karte zurücksetzen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
Vor Ort:
- Personalausweis oder eID-Karte
Online:
- Personalausweis oder eID-Karte (zum Auslesen per AusweisApp, die CAN auf der Vorderseite des Ausweises wird benötigt)
- Für die Zustellung des Briefs ein in der EU gültiges amtliches Ausweisdokument (ein Führerschein genügt nicht)
keine
Organisationseinheit
Digitalisierung und Organisation (LR 4.2)