Die Aufgabenträger im ÖPNV haben insbesondere nach der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (VO (EG) 1370/2007) vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße die Pflicht, bestimmte Informationen über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen, Aufträge bzw. Vorabankündigungen von Vergaben zu veröffentlichen.
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